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Freistaat gibt 0,3 Prozent der Flut-Schadenssumme als Direkthilfe – so sieht keine wirksame Unterstützung aus!

Erstellt am: 3 September, 2010 | Kommentieren

Rede des Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn zur Regierungserklärung zum Thema „Wiederaufbau nach dem Augusthochwasser 2010“ am 1.09.2010:

Es gilt das gesprochene Wort!

Sachsen ist im August erneut von schweren Hochwassern heimgesucht worden, leider nun schon zum dritten Mal innerhalb der letzten zehn Jahre.
Die dadurch verursachten Schäden erreichten zwar nicht die Dimensionen des Jahrhunderthochwassers von 2002, aber die Folgen waren in den betroffenen Regionen dennoch verheerend. Der Ministerpräsident hat eben eine Schadenshöhe von etwa 800 Millionen Euro genannt.

Auch unser Mitgefühl gilt natürlich allen Betroffenen, und ich möchte mich auch namens meiner Fraktion bei allen Einsatzkräften von Feuerwehren, Technischem Hilfswerk, Polizei und den vielen hilfsbereiten Bürgern, die vor Ort bei der unmittelbaren Katastrophenbewältigung eine sehr engagierte Arbeit geleistet haben und bis heute bei den Aufräum- und Reparaturarbeiten noch immer leisten, ganz herzlich bedanken.

Die vom jüngsten Hochwasser Betroffenen verdienen jedoch nicht nur Mitgefühl, sondern sie brauchen in allererster Linie wirkungsvolle Unterstützung zum einen durch die Kommunen, vor allem aber durch die Landesebene.

Doch genau dies wird ihnen bislang durch die Staatsregierung weitgehend verweigert, und der Ministerpräsident hat in seiner heutigen Erklärung hier vor dem Landtag erneut die Chance vertan, ein Hilfsprogramm aufzulegen, das diesen Namen auch wirklich verdient.

Ich habe in den letzten Tagen mit vielen Menschen gesprochen, die vom Hochwasser getroffen wurden, zuletzt am Freitag in einer Bürgersprechstunde in Sebnitz. Und ich habe auch aus unterschiedlichen Regionen Briefe und Mails erhalten.

Aus einem dieser Schreiben möchte ich mit dem Einverständnis der Absender hier einmal eine längere Passage zitieren. Darin heißt es u. a.:

„Sehr geehrter Herr Dr. Hahn, …(ich wende) mich heute mit einem Hilfeschrei an Sie: Mein Mann und ich wohnen an der Mandau in Großschönau und haben durch das Hochwasser am 7. August das gesamte Erdgeschoss (Möbel, Innen- und Außenverkleidung der Wände usw.) unseres Umgebindehauses verloren. So wie uns geht es auch vielen anderen, zum Teil haben sie noch größere Verluste. Unsere Region hat eine große Arbeitslosigkeit – Darlehen sind für die meisten Menschen kein Ausweg aus dieser hoffnungslosen Situation. Für uns auch nicht, nach Abzug der laufenden Kosten habe ich nicht einmal 500 EUR pro Monat zum Leben.

Unsere 22-jährige Tochter ist 100 Prozent schwerstbehindert, mein Mann Teil-EU-Rentner mit einem Grad der Behinderung von 50 Prozent. Wir können nicht im Haus wohnen und leben zu dritt in einer Zwei-Bett-Ferienwohnung in der Nähe unseres Hauses. Wir sind in unserer Region nicht die Einzigen, die Haus und/oder Wohnung verloren haben. Neben den kommunalen und betrieblichen Schäden gibt es in unserer Region erhebliche Schäden im privaten Bereich.

Als die Zusage kam, dass 5 Mio EUR bereit gestellt würden, haben wir erst einmal gejubelt… und dann gerechnet. Bei 10.000 Geschädigten wären das 500 EUR – wir zum Beispiel haben einen Schaden von 82.000 EUR. Keine Versicherung gibt uns einen Schutz. Es ist völlig hoffnungslos. Wir wissen nicht mehr aus noch ein. Eine Soforthilfe, wie bei der Elbe-Flut, gab es nicht, Spenden sind noch nicht verteilt worden… Wenn ich nicht so gute Freunde und Kinder hätte, wüsste ich jetzt nicht, wovon ich alle durch die Flut bislang schon entstandenen Kosten hätte bezahlen sollen. Man lässt uns mit unserem Elend einfach allein!!!

Mein Mann und ich sind keine Menschen, die sich auf andere verlassen. Kaputte Bachmauern, fehlender Hochwasserschutz bereits vom Entstehungsbereich der Gebirgsbäche an, Fehlplanungen beim Brückenbau und andere Dinge sind aber mit ein Grund für diese Katastrophe – und das haben wir privat nicht zu verantworten!

Sehr geehrter Herr Dr. Hahn, ich bitte Sie dringend, sich auch für uns einzusetzen. Für eine sogenannte Soforthilfe ist es wohl zu spät, aber es ist dringend notwendig, die staatliche Unterstützung aufzustocken und bald an die geschädigten Härtefälle auszuzahlen. Sind wir weniger wert, als die Härtefälle der Elbeflut 2002 – oder liegt es daran, dass jetzt keine wichtigen Wahlen sind?

Darf ein Finanzminister in einer solchen Arroganz über unser Elend, unsere Verzweiflung reden? Herr Kupfer war doch hier – hat er beim Durchgang Blindekuh gespielt, dass er sich im Nachhinein in einer derart überheblichen Weise äußert? Und ich bitte Sie vor allem darum, sich auf politischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Versicherungen bezahlbare Hochwasserschutzversicherungen in ihr Programm aufnehmen, egal in welcher Entfernung zum nächsten fließenden Gewässer man wohnt und welche Breite dieses Gewässer hat. Sehr geehrter Herr Dr. Hahn, bitte, bitte helfen Sie uns!!!“

Soweit der Brief der Familie aus Großschönau. Dieses Beispiel ist kein Einzelfall. Ich bin sicher, viele hier in diesem Hause kennen ähnliche Schicksale. Und wenn die Staatsregierung nicht von sich aus bereit ist, endlich ein wirksames Hilfsprogramm aufzulegen, dann muss sie eben durch einen Beschluss des Parlamentes dazu gezwungen werden.

Entsprechende Anträge dazu liegen vor, auch von meiner Fraktion in Form eines Entschließungsantrags zur heutigen Regierungserklärung.

Ich will es ganz klar sagen: Mir fehlt jegliches Verständnis für die Verweigerungshaltung der Staatsregierung. Ich habe bis heute nicht verstanden, warum man sich in der Staatskanzlei, im Finanz- und im Wirtschaftsministerium so lange gewehrt hat, Flutopfer insbesondere in Härtefällen auch mit Bargeld zu unterstützen. Es gibt dazu keine Alternative, weil viele Menschen unverschuldet nicht versichert sind. Versicherer haben nach der Schadensregulierung für das Hochwasser 2002 wegen der hohen Summen reihenweise Verträge gekündigt. Herr Tillich selbst hat gesagt, dass 2010 zwar weniger Menschen und eine geringere Fläche betroffen sind, im konkreten Fall seien die Schäden aber vergleichbar mit jenen von 2002. Wenn das so ist, dann muss man heute auch in vergleichbarer Weise helfen. Doch davon kann bislang nicht mal ansatzweise die Rede sein.

Die Firma Yeti GmbH in Görlitz, die Schlafsäcke auch für den Export produziert, hat zum Beispiel einen Schaden von ca. zwei Millionen erlitten. Geschäftsführer Steinbach ist nach einem Pressebericht frustriert. Von unzähligen Politikern hat er sich Hilfszusagen anhören dürfen. Staatssekretäre, Wirtschaftsminister und Abgeordnete stellten sich medienwirksam vor laufende Kameras. Doch kaum sind die Kameras ausgeschaltet und die Gummistiefel ausgezogen, so Steinbach, scheint die Devise „Nach mir die Sintflut“ zu gelten.

Das von Ministerpräsident Tillich vorgestellte Hilfsprogramm in Form von Darlehen seien keine ausreichende Hilfe. Wenn nicht wenigstens ein Viertel der Schadensumme in bar ersetzt wird, ist das Aus am Standort Görlitz vorprogrammiert. Steinbach abschließend: „Unser Fehler war, der vermeintlichen Hochwasserschutz-Kompetenz des Freistaates zu vertrauen.“ Das sagt wohl alles.

Erst vor wenigen Tagen hat Innenminister Markus Ulbig sich noch einmal mit den Bürgermeistern der aktuell betroffenen Städte und Gemeinden getroffen, aber deren eindeutige Botschaft ganz offenkundig nicht verstanden.

Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie jemand, der 2002 als Oberbürgermeister von Pirna, das von der Flut hart getroffen wurde, und dabei die Welle der Hilfsbereitschaft von Bund, Land und vielen Spendern erfahren hat, sich heute so ignorant gegenüber den Sorgen und Nöten der jetzt betroffenen Menschen und Kommunen verhalten kann. Verantwortungsbewusstsein sieht anders aus!

Was die bisher bereit gestellten Hilfen anbelangt, so spricht nicht nur der Görlitzer Oberbürgermeister zurecht von einem Tropfen auf den heißen Stein.

Als ich über eine Pressemitteilung erfuhr, dass die Landesregierung nach tagelangem Zögern über ein Sofortprogramm nun doch Bargeld bereitstellen wolle, habe auch ich das als ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Bei näherer Betrachtung sind die fünf Millionen jedoch ein absoluter Hohn, zumal die Hälfte davon über das FAG auch noch von den Kommunen finanziert werden soll.

Das Land gibt also tatsächlich nur 2,5 Millionen an Barzuschüssen, das entspricht in etwa 0,3 Prozent der ermittelten Schadensumme. Wer das medial als wirksame Unterstützung verkauft, ist wirklich nicht von dieser Welt.

Ich will noch auf einen anderen Aspekt hinweisen: Die Flutfolgen drohen die finanziellen Fundamente vieler durch eine verfehlte Steuerpolitik ohnehin notleidenden Städte, Gemeinde und Kreise zu zerstören. Die Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur wie Straßen, Brücken und Stützmauern nach dem Hochwasser ist eine solidarische Verpflichtung des gesamten Landes, der sich der Freistaat Sachsen nicht entziehen darf.

Man kann sich nicht wie das Kabinett Tillich auf Bilanz-Pressekonferenzen einer Neuverschuldung Null brüsten und zugleich die Kommunen in die Verschuldungsfalle zwingen, weil sie die Flutschäden nur durch neue Kredite beseitigen können.

Nachdem er tagelang völlig abgetaucht war, meldete sich schließlich irgendwann auch Wirtschaftsminister Morlok zu Wort und verkündete die Bereitstellung von „Hochwasserhilfen für kommunale Straßen“, ein Programm, das in der Tat dringend erforderlich wäre. Herr Morlok erweckte dabei den fälschlichen Eindruck, die Staatsregierung sei endlich bereit, wirklich Gelder für Flutschäden der Kommunen locker zu machen.

Tatsächlich aber präsentierte er der Öffentlichkeit eine Mogelpackung, weil die Beseitigung der eingetretenen Schäden aus den ohnehin im Haushalt des Landes für die  Sanierung kommunaler Straßen ausgewiesenen Mitteln finanziert wird. Es wird also kein einziger Euro zusätzlich bereitgestellt, doch genau das wäre jetzt notwendig. Wir bleiben daher dabei: Das Land muss seinen Betrag deutlich erhöhen, und dafür gibt es auch Möglichkeiten.

So existiert bekanntlich ein Fonds vom Hochwasser 2002, in dem über 400 Millionen Euro liegen. Dieser Fonds könnte zumindest teilweise umgewidmet werden. Zudem sind dabei knapp 70 Millionen an Zinsen angefallen. Wenigstens dieser Betrag sollte unverzüglich als Direkthilfe an die Betroffenen ausgereicht werden. Und selbst die im geltenden Haushaltsgesetz enthaltenen rigiden Bestimmungen zur Netto-Kreditaufnahme lassen bei Naturkatastrophenfällen neue Kredite ausdrücklich zu. Aus unserer Sicht muss notfalls davon auch Gebrauch gemacht werden, um den vom Hochwasser betroffenen Menschen und Unternehmen zu helfen. Dies auch deshalb weil anders als 2002 diesmal durch Spenden kein adäquater Anteil für die Schadensregulierung zu erwarten ist.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Ministerpräsident und seine Minister haben in den letzten Tagen fast gebetsmühlenartig wiederholt, man hätte doch schon 2002 erklärt, eine solche Hilfe wie nach dem damaligen Hochwasser werde es nie wieder geben und der Staat könne ohnehin nicht auf Dauer für alle Unwägbarkeiten des Lebens aufkommen.

Dazu will ich folgendes anmerken: Alle Mitglieder der Staatsregierung haben hier vor dem Landtag einen Amtseid geleistet, in dem sie sich unter anderem dazu verpflichten, Schaden vom Land abzuwenden und Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben. Dem Land droht aber Schaden, wenn die Regierenden die vom Hochwasser betroffenen Bürger und die Kommunen, in denen sie leben, im wahrsten Sinne des Wortes weiterhin im Regen stehen lassen und wirksame Unterstützungsmaßnahmen jenseits von zinsverbilligten Darlehen verweigern.

Und wenn es um Gerechtigkeit geht, dann muss den jetzt vom Hochwasser Betroffenen in vergleichbarer Weise geholfen werden wie bei der Flut vor acht Jahren, auch wenn diesmal keine Wahlen vor der Tür stehen.

In einem hat Herr Tillich durchaus recht: Natürlich kann der Staat nicht auf Dauer für alle Unwägbarkeiten des Lebens aufkommen. Momentan aber geht es für viele um die nackte Existenz, und da hat das Land eine Fürsorgepflicht. Grundsätzlich müssen die Menschen auch eigene Vorsorge treffen, aber wie gesagt: Viele konnten das objektiv nicht.

Deshalb habe ich schon 2002 vorgeschlagen, eine Pflichtversicherung für Elementarschäden einzuführen – nachzulesen im Protokoll der Landtagssitzung. Auch die Verbraucherzentralen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben dies bereits vor sieben Jahren gefordert.

Leider ist danach nichts in diese Richtung unternommen worden. Deshalb habe ich dieser Tage meine Forderung noch einmal erneuert, denn es geht eben nicht allein um Hochwasser oder Überflutungen. Ob Blitzeinschläge, starker Hagel, Windhosen, Erdrutsche oder Lawinen – es gibt viele extreme Wetterereignisse, und Prognosen gehen davon aus, dass ihre Zahl zunimmt. Jeder kann betroffen sein. Spätestens der Tornado, der zu Pfingsten über Großenhain hinweggezogen ist und schwere Verwüstungen anrichtete hat, zeigt doch, dass sich niemand 100-prozentig sicher fühlen kann. Die letzten Tage mit weiteren Tornados und Überschwemmungen in Hessen, Niedersachsen, Bayern und NRW sowie auch in Mecklenburg-Vorpommern haben das nachdrücklich bestätigt.

Wenn der Staat berechtigterweise erklärt, dass er nicht für alle Schadensfälle aufkommen kann, dann muss er zwingend dafür sorgen, dass nicht nach jeder Katastrophe erneut solche Debatten wie jetzt losbrechen. Das könnte er, indem er eine gesetzliche Pflichtversicherung einführt, und zwar bundesweit. Dabei soll es nicht nur um potenzielle Hochwasser-, sondern um sämtliche Elementarschäden gehen.

Wenn alle Grundstückseigentümer einschließlich der Unternehmen einzahlen würden, blieben die Prämien moderat. Dennoch stünde ausreichend Geld zur Verfügung, um bei Katastrophen die Schäden regulieren zu können. Lassen Sie mich das an einer einfachen Modellrechnung verdeutlichen: Bei 10 Millionen Einzahlern (Eigenheimbesitzer, Wohnungsgesellschaften, Öffentliche Einrichtungen, kleine und große Firmen) und einem jährlichen Beitrag von lediglich 50 Euro kämen 500 Millionen Euro in die Kassen der Versicherungsunternehmen. Von den Zinsen könnten diese problemlos ihre Verwaltungskosten abdecken und dennoch würden für die Regulierung von Schadensgroßereignissen, wenn man davon ausgeht, dass es künftig etwa alle sechs Jahre dazu kommt, jeweils drei Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Der Staat müsste dann gar nicht mehr eingreifen. Natürlich wären auch Beitragsstaffelungen nach der Grundstücksgröße denkbar, so dass der Betrag für Einfamilienhäuser sogar noch geringer ausfallen könnte.

Jetzt braucht es endlich den politischen Willen, in diese Richtung aktiv zu werden. Herr Tillich hat hier acht Jahre lang geschlafen. Nun ist es allerhöchste Zeit, über den Bundesrat aktiv zu werden. Genau das fordern wir in unserem Entschließungsantrag. Ein Versicherungsgipfel kann nichts entscheiden.

Unmittelbar nach den jüngsten Hochwasserereignissen habe ich mehrfach betont, jetzt ist nicht die Stunde von Schuldzuweisungen, sondern der schnellen Hilfe. Gleichwohl müssen wir die Vorgänge vom August gründlich aufarbeiten und daraus die richtigen Lehren ziehen.

Extreme Wetterlagen mit entsprechenden extremen Folgen für die Menschen in den betroffenen Regionen treten auch in Sachsen häufiger als früher auf. Es hat sich bei der neuerlichen Flutkatastrophe gezeigt, dass es insbesondere bei Prävention sowie vor allem bei der Frühwarnung und Kommunikation im Ernstfall noch erhebliche Reserven gibt.

Es ist aus meiner Sicht ziemlich billig, mit dem Finger nach Polen zu zeigen und das Hochwasser im Raum Görlitz vor allem dem Bruch des Witka-Staudamms anzulasten. Auch hier besteht noch Aufklärungsbedarf. Wenn es zutrifft, was Generaldirektor Walkowiak vom Turower Kraftwerk am Samstag gegenüber der „Sächsischen Zeitung“ dargestellt hat, dass der Hochwasserscheitel durch Görlitz etwa 100 Millionen Kubikmeter Wasser mit sich führte und davon nach bisherigen Berechnungen lediglich vier Millionen aus dem Witka-Stausee kamen, dann stellen sich in der Tat einige Fragen neu, und die müssen in erster Linie wir auf der deutschen Seite beantworten.

Auch bei uns gehört das Talsperren-Management auf den Prüfstand. Es muss über die normale Füllhöhen der Stauseen ebenso gesprochen werden wie über das rechtzeitige kontrollierte Absenken des Wasserstandes vor absehbaren starken Unwettern. Dass durch ein solches Vorgehen Schäden vermieden werden sollen und nicht noch verschärft oder gar ausgelöst werden dürfen, versteht sich von selbst. Auch deshalb erwarte ich eine genaue Untersuchung der Vorgänge an der Talsperre Stollberg bei Chemnitz, wo ja von Bewohnern der unten liegenden Orte schwere Vorwürfe erhoben wurden und die Aussagen der zuständigen Behörden über die Entscheidung zum Ablassen größerer Wassermengen auch ziemlich widersprüchlich sind.

Unbestritten ist wohl, dass einige Kommunikationsstränge bei der Vorwarnung nicht so funktioniert haben, wie sie hätten funktionieren sollen. Auch hier müssen die Ursachen ermitteln und möglichst schnell abgestellt werden. Es kann einfach nicht sein, dass zwischen den Bürgermeistern von Görlitz und Zgorzelec in kritischen Situationen keine Telefonverbindung zustande kommt, weil man wohl nicht einmal die gegenseitigen Handy-Nummern kennt.

Auch die Frage der Vorwarnung der Bürgerinnen und Bürger durch Sirenen haben wir vor acht Jahren intensiv diskutiert, ohne dass es bisher eine landesweit einheitliche Regelung gibt. Wir sollten als Landtag stärker als bisher darauf achten, dass für die Zukunft noch besser vorgesorgt wird, um ähnliche Schäden durch Hochwasser-Ereignisse möglichst zu vermeiden.

Auch hier hat die Staatsregierung ihre Hausaufgaben nur teilweise erledigt, wie erst kürzlich eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Dr. Pinka zutage gefördert hat. Als Konsequenz aus der Flut 2002 wurde zwei Jahre später das Sächsische Wassergesetz geändert und als § 99a die Verpflichtung des Freistaates Sachsen eingefügt, einen landesweiten Hochwasserschutz-Aktionsplan zu erstellen. Dieser Verpflichtung ist die Regierung bis zum heutigen Tag nicht nachgekommen. Dazu hat der Ministerpräsident in seiner Rede heute nicht ein einziges Wort verloren. Das allerdings verwundert kaum, denn der zuständige Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft hieß in den Jahren 2004 bis 2007 Stanislaw Tillich.

Damit hat es der heutige Ministerpräsident persönlich zu verantworten, dass es in Sachsen kein „fachübergreifendes nachhaltiges Gesamtkonzept“ zur Vermeidung von Flutkatastrophen als Ergebnis zunehmender extremer Wetterlagen gibt.

Es bleibt die Frage, wie viele Fluten die Menschen in Sachsen noch erleiden müssen, ehe die Regierung beim Hochwasserschutz endlich ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt. In den zurückliegenden Jahren sind unbestritten viele Deiche erneuert, Rückhaltebecken und Schutzwände gebaut worden. Ein echtes Gesamt-Konzept ist jedoch nicht zu erkennen und auch die noch geplanten Bauvorhaben müssen angesichts der jüngsten Ereignisse überprüft werden. Ob wir wirklich mehr als zehn Jahre warten können, um beispielsweise ein Rückhaltebecken für den Raum Sebnitz zu errichten, wage ich zu bezweifeln. Hier müssen notfalls neue Prioritätenlisten erstellt werden.

Auch halte ich es für unabdingbar, endlich auch die Gewässer 2. Ordnung in das Hochwasserschutzkonzept zu integrieren, was derzeit nicht der Fall ist.

Es gibt noch einen letzten Punkt, der mich sehr geärgert hat, und den ich hier ansprechen will. Herr Ministerpräsident, es war ein positives Zeichen, dass Sie nach dem ersten Hochwasser die Fraktionsvorsitzenden zu einem Gespräch eingeladen und über die beabsichtigten Hilfsmaßnahmen informiert haben.

Sie haben zwar unsere Forderungen nach direkten finanziellen Zuschüssen weitgehend ignoriert, aber mit diesem Gespräch immerhin ein demokratisches Zeichen gesetzt.

Danach aber begann wieder das alte Spiel. Zu den Vor-Ort-Terminen des MP wurden immer die jeweiligen Landtags- und Bundestagsabgeordneten der CDU eingeladen und medienwirksam in Szene gesetzt. Das gab schließlich schöne Fernsehbilder und Fotos in den Zeitungen, so zum Beispiel mit Herrn Kretschmer in Görlitz oder mit Herrn Michel im Kirnitzschtal und in Sebnitz. Vertreter der Opposition in den jeweiligen Regionen waren ganz offensichtlich nicht gewollt und wurden auch nicht eingeladen. Zum Wandern mit dem Ministerpräsidenten um Bad Schandau nach der Flut zur Unterstützung des Tourismus in der Region lud natürlich auch der CDU-Ortsverband ein.

Wenn der parteilose Bürgermeister oder der örtliche Tourismusverein diesbezüglich aktiv geworden wäre, hätte Herr Tillich dafür vermutlich keine Zeit gehabt.

Um es klar zu sagen, Herr Ministerpräsident, ich persönlich brauche keinen Begleittross der Medien, wenn ich mir vor Ort ein Bild über die Schäden machen und mit den betroffenen Menschen sprechen will, aber wie Sie auf dem Rücken der Hochwasser-Opfer Parteipolitik betrieben haben, war schlichtweg unanständig! Und ich füge hinzu: Ein bisschen mehr Überparteilichkeit täte ihrem Amt insgesamt durchaus gut.

Am Ende allerdings – da bin ich sicher – werden die Wählerinnen und Wähler Sie in vier Jahren nach Ihren realen politischen Ergebnissen beurteilen, und die bisher mehr als dürftig.

Vor acht Jahren hatten wir einen schwachen Innenminister, aber mit Georg Milbradt zumindest einen tatkräftigen Ministerpräsidenten. 2010 haben wir einen blassen Innenminister und dazu noch einen halbherzig agierenden Regierungschef.

Herr Tillich, vielleicht hätten Sie gut daran getan, Herrn Milbradt mit der Leitung des Krisenstabes zu beauftragen. Den vom Hochwasser Betroffenen wären mit Sicherheit einige Pannen erspart geblieben.

Zum Abschluss noch einmal die drei zentralen Forderungen der LINKEN:

1. Sofortiges Auflegen eines Hochwasser-Hilfsfonds aus zusätzlichen Landesmitteln, der direkte Finanzzuschüsse für die Betroffenen vorsieht und ein Volumen von deutlich über 100 Millionen Euro haben muss.

2. Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission, die bis zum Jahresende dem Parlament einen Bericht über die Hochwasserschäden, die aufgetretenen Kommunikationsmängel bei der Warnung der Bevölkerung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Verbesserung des Hochwasserschutzes vorlegt. Der MP hat nach meiner gestrigen Forderung heute eine solche Kommission angekündigt; ob die Leitung durch einen ehemaligen Ministerialbeamten wirklich Sinn macht, bleibt abzuwarten.

3. Der Freistaats Sachsen muss schnellstmöglich eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung auf den Weg bringen. Hätte man diese Versicherung bereits als Konsequenz aus der Flut von 2002 eingeführt, wäre vielen Menschen das jetzige Gezerre um Darlehen, Hilfen und Zuschüsse erspart geblieben.

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