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Flutfolgen gefährden kommunale Finanz-Fundamente – LINKE fordern solidarische Elementarschaden-Versicherung

Erstellt am: 11 August, 2010 | Kommentieren

Zu den durch die Staatsregierung angekündigten Hilfen für Opfer der jüngsten Flutkatastrophe erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:

Die Flutfolgen drohen die finanziellen Fundamente vieler ohnehin durch eine verfehlte Steuerpolitik notleidenden Städte, Gemeinde und Kreise zu zerstören, deshalb fordern wir: Die Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur wie Straßen, Brücken und Stützmauern nach dem Hochwasser ist eine solidarische Verpflichtung des gesamten Landes, der sich der Freistaat Sachsen nicht entziehen darf. Man kann sich nicht wie das Kabinett Tillich einer Neuverschuldung Null brüsten und zugleich die Kommunen in die Verschuldungsfalle zwingen, um Flutschäden auf Kredit zu reparieren.

Die zurzeit von drei Ministern und dem Ministerpräsidenten fast schon im Stundentakt angekündigten Hilfsmaßnahmen müssen ihren Praxistest noch bestehen. Erste Ergebnisse zur Effizienz der Fluthilfe werden am Donnerstag kommender Woche auf Wunsch meiner Fraktion (siehe Pressemitteilung von gestern, „LINKE macht Flutkatastrophe zum Landtags-Thema“) dem Landtag vorliegen: Dann wird Innenminister Ulbig dem Landtagsausschuss über die aktuelle Situation in den Flutgebieten, bisher erkennbare Schäden, eingeleitete Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen sowie die von verschiedener Seite angesprochenen Kommunikationsprobleme in der Frühwarnung berichten.

Ich warne davor, bei der Hilfe für die Betroffenen zu schematisch zwischen Versicherten und Nichtversicherten zu unterscheiden. Als Abgeordneter aus einer zum wiederholten Mal von einer Flutkatastrophe schwer getroffenen Region, der Sächsischen Schweiz, weiß ich, dass es viele Menschen gibt, denen nach der letzten Flut die Versicherung gekündigt wurde und die seither keine neue Versicherung gefunden haben bzw. nur zu untragbaren Konditionen hätten abschließen können. Dies habe ich gestern auch schon im Gespräch mit Ministerpräsident Tillich deutlich gemacht.

Deshalb muss auch dieser Personenkreis über Härtefallregelungen unterstützt werden. Zinsvergünstigte Darlehen allein reichen nicht aus. Darüber hinaus erneuern wir unsere Forderung, dass sich der Freistaat Sachsen für eine allgemeine Elementarschadenversicherungspflicht einsetzt, wodurch die Belastungen durch unterschiedliche Risiken gerecht und sozial verträglich verteilt würden.

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