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Finanzkollaps sächsischer Kommunen verhindern!

Erstellt am: 23 April, 2010 | Kommentieren


Die derzeitige Haushaltssituation der sächsischen Kommunen ist besorgniserregend. Es besteht die begründete Gefahr, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise in den kommenden Jahren flächendeckend nicht mehr in der Lage sein werden, die ihnen obliegenden Aufgaben erfüllen zu können.

Artikel 28 Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes (GG) sowie Artikel 87 Absatz I der Sächsischen Verfassung verpflichten den Staat, dafür Sorge zu tragen, dass die Träger kommunaler Selbstverwaltung ihre Aufgaben erfüllen können. Die Gewährleistungspflicht schließt die Befugnis der Kommunen zur eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft ein. Ihr entspricht ein Recht der Träger kommunaler Selbstverwaltung auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung. Der Rechtsanspruch der Träger kommunaler Selbstverwaltung auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung erstreckt sich nicht nur auf den Vollzug übertragener Aufgaben, sondern auch auf die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrnehmung originär kommunaler Aufgaben.

Der Rechtsanspruch der Träger kommunaler Selbstverwaltung auf die Gewährleistung der finanziellen Voraussetzungen für die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben ist kein Selbstzweck. Eine wirksame Gewährleistung des aus der Menschenwürdegarantie des Artikel 1 Absatz 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot des Artikel 20 Absatz 1 GG folgenden Rechts eines jeden auf die materiellen Voraussetzungen, die für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind (BVerfG 1 BvL 1/09, Abs. 133 ff., 135), setzt voraus, dass die Träger kommunaler Selbstverwaltung finanziell in der Lage sind, die dafür benötigten Einrichtungen kommunaler Daseinsvorsorge anzubieten.

Die Fraktion DIE LINKE hält die derzeitige Finanzausstattung der sächsischen Kommunen für nicht mehr vereinbar mit der nach Artikel 87 Absatz 1 der Sächsischen Verfassung verfassungsrechtlich gebotenen angemessen Finanzausstattung der Träger der kommunalen Selbstverwaltung. Sie stützt sich dabei auf die Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände auf Landes- sowie Bundesebene.

Eine existenzbedrohende Gefahr für die Finanzausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise resultiert insbesondere aus der kommunalfeindlichen Politik der schwarz-gelben Bundesregierung. Diese verschärft die von der Finanz- und Wirtschaftskrise ausgelösten gravierenden Einnahmeausfälle der Kommunen weiter. Mit ihrer Zustimmung zum sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz am 18. Dezember 2009 im Bundesrat hat die von der CDU/FDP-Koalition getragene Sächsische Staatsregierung dazu maßgeblich beigetragen.

Das mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes angelegte Vorsorgevermögen in Höhe von 372 Millionen Euro setzt sich zusammen aus einem zentralen Vorsorgefonds von 194 Millionen Euro und dezentralen Vorsorgerücklagen der Kommunen von insgesamt 178 Millionen Euro. Nach dem geltenden SächsFAG sollen die Vorsorgerücklagen in fünf gleich großen Jahresscheiben von 2011 bis 2015 aufgelöst werden. Der Vorsorgefonds soll in Abhängigkeit von der konjunkturellen Entwicklung bis spätestens 2015 aufgelöst werden. Diese Rechtslage bedarf im Hinblick auf die Vorgaben des Grundgesetzes und der Sächsischen Verfassung unter den aktuellen Verhältnissen dringend einer Korrektur. Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE muss sich der Sächsische Landtag deshalb in die Debatten einschalten und gemeinsam nach Lösungen suchen.

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