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DIE LINKE für Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen in Sachsen!

Erstellt am: 9 März, 2013 | Kommentieren


Zum am Mittwoch im Landtag zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen, Drucksache 5/9491, erklärt Marion Junge, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

„In der zum Gesetzentwurf am 17. Januar 2013 durchgeführten Anhörung wurden durch die Experten mehrere Korrekturvorschläge unterbreitet.

Meine Fraktion hat die drei Hauptkritikpunkte aufgegriffen und setzt sich für folgende Änderungen ein.

Die kommunalen Spitzenverbände sprechen sich für die Freigabe der Sammlung von Unterstützungsunterschriften aus. Sie plädieren für die sogenannte Straßensammlung bei Kommunalwahlen, wie sie auch bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen üblich ist. Dabei muss der Unterstützer eines Wahlvorschlages nicht mehr zwingend während der Sprechzeiten das Rathaus aufsuchen.

Zur Entscheidung bei Bürgermeister- und Landratswahlen setzen wir auf die Einführung des Stichwahlentscheids zwischen den beiden bestplatzierten Bewerbern des ersten Wahlganges. Es gibt gute Erfahrungen in anderen Bundesländern mit diesem Stichwahlmodell.

Es gab in der Vergangenheit Fälle, in denen Bürgermeister für den Gemeinderat kandidierten und durch ihre Popularität die meisten Stimmen bekamen. Der Bürgermeister kann aufgrund der Ämterunvereinbarkeit das errungene Gemeinderatsmandat nicht annehmen. Stattdessen rücken Kandidaten seiner Wahlliste in den Gemeinderat.

Zur Erschwerung dieses als Scheinkandidatur bezeichneten Wahlbetrugs sollen entsprechende Bewerber schriftlich erklären, ob sie im Falle ihrer Wahl beabsichtigen, das Mandat als Gemeinderat anzunehmen oder das Hauptamt weiterzuführen. Durch die Abgabe und Veröffentlichung dieser Absichtserklärung soll das Auftreten von Scheinkandidaturen zurückgedrängt werden. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten rechtzeitig die Information über bestehende Hinderungsgründe einer Mandatsübernahme des Bewerbers und können ihr Wahlverhalten entsprechend ausrichten.“

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