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DIE LINKE fordert: Kostenfreie Schülerbeförderung in Sachsen!

Erstellt am: 10 April, 2014 | Kommentieren

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1. Lesung „Gesetz zur Regelung der Kostenfreiheit der Schülerbeförderung für Eltern und Schüler in Sachsen (Sächsisches Schulwegekostenfreiheitsgesetz – SächsSchulKostFreihG)“ der Fraktion DIE LINKE am 10. April 2014

Redebeitrag Cornelia Falken, bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion:

Die Schulschließungspolitik der Staatsregierung unter Verantwortung der CDU hat dazu geführt, dass 1226 Schulen seit dem Schuljahr 1992/93 ihren Betrieb einstellen mussten.

Das sind fast genauso viele Schulen, wie heute noch bestehen, nämlich 1365. Vor 20 Jahren gab es im Freistaat Sachsen noch knapp doppelt so viele. Binnen zwei Jahrzehnten hat es die Staatsregierung also fertig gebracht fast die Hälfte aller einmal bestehenden Schulen in Sachsen zu schließen.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler. Schulwege werden länger und länger. Unter Umständen mehr als 45 min über alle Dörfer in den 20 Kilometer entfernten Schulort. Erst seit 1.1.1996 haben die Landkreise und die kreisfreien Städte als Träger die Möglichkeit die Höhe und das Verfahren zur Erhebung eines Eigenanteils der Schüler oder Erziehungsberechtigten zu erheben.

Vorher war die Schülerbeförderung auch im Freistaat Sachsen für die Eltern kostenfrei. Wie zurzeit auch in zahlreichen anderen Bundesländern, z.B. in Bayern und in Thüringen.

Im Freistaat Sachsen wird nur im Vogtlandkreis kein Eigenanteil von Eltern für die Schülerbeförderung erhoben. In allen anderen Kreisen muss ein Eigenanteil entrichtet werden, welcher sich von Jahr zu Jahr erhöht. Dies ist zum Beispiel der Fall in den Landkreisen Mittelsachsen, Zwickau, Erzgebirgskreis, wo die Eltern einen Eigenanteil von 145 Euro zahlen müssen.

Diese Beiträge müssen monatlich gezahlt werden. Nun gibt es einen Beschluss im Landkreis Meißen, dass die Eltern bereits im Voraus für das kommende Schuljahr den Jahresbeitrag von 239,25 Euro nicht mehr monatlich, sondern als Gesamtsumme einmalig entrichten müssen. Das bedeutet für eine Familie mit zwei Kindern 478,50 Euro. Bei den Eltern wächst also der Wunsch entlastet zu werden. Die Unzufriedenheit ist sehr groß und sie mündet auch in Aktivitäten.

In der Sächsischen Verfassung Art. 102 Abs. 4 gilt eine verfassungsrechtlich garantierte Unentgeltlichkeit des Unterrichts. Genauso wie der Freistaat Sachsen den Schülerinnen und Schülern kostenlos Schulbücher zur Verfügung stellt, ist es nach unserem verfassungsgemäßen Verständnis notwendig, dass er auch die Kosten für deren Beförderung übernimmt.
Unser Gesetzentwurf sieht vor, das Schulgesetz im § 23 Abs. 3 Nr. 2, also die Ermächtigung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Erhebung der Elternbeiträge zu streichen.

Für das kommende Schuljahr 2014/15 soll es keinerlei Eigenanteile für Schülerinnen und Schüler und Eltern zur Schülerbeförderung mehr geben.
Im Artikel 2 dieses Gesetzes regeln wir den Mehrbelastungsausgleich für die Kommunen nach Artikel 85 Abs. 2 Satz 2 der Sächsischen Verfassung.

Zum 1.1.2014 hat das Hohe Haus eine Neureglung in der Verfassung beschlossen. Sollten Mehrbelastungen durch ein Gesetz entstehen, ist den kommunalen Trägern der Selbstverwaltung in jedem Fall ein direkter finanzieller Ausgleich zu gewähren.

Daher sind die Mittel, die die kommunalen Träger dann nicht mehr von den Eltern erhalten, durch den Freistaat zu übernehmen.

Eine sofortige rechtliche Regelung halten wir für sinnvoller als die Aufforderung an die Staatsregierung einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, denn eine Lösung wird damit nur hinaus gezögert.

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