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DIE LINKE bringt Forderung kommunaler Spitzenverbände mit Antrag in den Landtag – Finanzkollaps abwenden!

Erstellt am: 3 Dezember, 2009 | Kommentieren

Die Finanz- und Wirtschaftskrise und die dadurch ausgelösten Steuerausfälle schlagen voll auf die kommunalen Haushalte auch in Sachsen durch. Deshalb steht kommende Woche auf der heute vom Landtagspräsidium beschlossenen Tagesordnung des Parlaments ein entsprechender Antrag der Fraktion DIE LINKE, in der eine „Kompensation der drastischen Einnahmeverluste der Kommunen“ gefordert wird: http://linksfraktionsachsen.de/media/directory/uploads/495_AKIV_Kommunalfinanzkonzept.pdf

Als kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag erkläre ich dazu:

Wir fordern ein Sofortprogramm zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen. Die Staatsregierung muss sich umgehend mit den kommunalen Spitzenverbänden an einen Tisch setzen und über einen Ausgleich der Einnahmeausfälle und zusätzlichen Sozialausgaben sprechen. Ziel: Ein  Kommunalfinanzkonzept. Das ist Inhalt und Sinn unseres aktuellen Antrags, mit dem wir den Hilferuf der sächsischen Städte und Gemeinden http://www.ssg-sachsen.de/index_flash.asp ernst nehmen.

Dass sich die Finanzsituation der Kommunen dramatisch zuspitzt, wurde am Wochenende auch bei einer Fachtagung des Kommunalpolitischen Forums Sachsens http://www.kommunalforum-sachsen.de/veranstaltungen/veranstaltungen-2009.html#nov09 zum Thema „Kommunen vor dem Finanzkollaps“ deutlich. Eine Milliarde Euro fehlen den Kommunen ab 2011 in den Kassen. Drastische Einnahmeverluste und steigende Ausgaben verschärfen die kommunale Finanzlage in den nächsten Jahren. „Freistaat und Kommunen müssen schnell an einen Tisch, um einen Kollaps der Kommunalfinanzen zu verhindern! Die Umverteilung der Steuern muss geändert werden, die Kommunen brauchen Planungssicherheit“, so der Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Mischa Woitscheck.

Deshalb bringen wir als LINKE die Forderung der kommunalen Spitzenverbände jetzt auf die Tagesordnung des Landtagsplenums. Der Gesetzgeber muss wirksam werden, damit die Kommunen weiter ihre Aufgaben der Daseinsvorsorge erfüllen können.

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