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Demokratieabbau auf kommunaler Ebene stoppen!

Erstellt am: 1 Mai, 2013 | Kommentieren


LINKE für Ortsbürgermeister und mehr Mitsprache der Ortschaftsräte – Landtags-Anhörung zu Gesetzentwurf

Zur Sachverständigen-Anhörung am Donnerstag, 2. Mai 2013, im Innenausschuss des Sächsischen Landtags zum Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Ortschafts- verfassung im Freistaat Sachsen“ der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 5/9560) erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Marion Junge:

Die Fraktion DIE LINKE sieht dringenden Handlungsbedarf für die Stärkung der Bürgerbeteiligung in den Kommunen. In den vergangenen 20 Jahren verloren über 70 Prozent der sächsischen Gemeinden ihre Selbstständigkeit und damit ihren unmittelbaren Einfluss auf die Politik der Gemeinde. Die Fraktion DIE LINKE will mit ihrer Gesetzesnovelle den Demokratieabbau stoppen und als Korrektiv den Ortschaftsräten in Sachsen mehr Beteiligungs- und Mitspracherechte ermöglichen.

So regeln wir die Aufgaben des Ortschaftsrates verbindlich. Für alle Ortschaftsräte sollen das Anhörungs-, Vorschlags-, Antrags-, Widerspruchs- und Budgetrecht gelten. Damit erhalten die gewählten Ortschaftsräte mehr Mitsprachemöglichkeit. Auch die Einwohnerinnen und Einwohner in den Ortsteilen oder Ortschaften können zukünftig durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bestimmen, ob in ihrer Ortschaft bzw. in ihrem Ortsteil die Ortschaftsverfassung eingeführt wird oder nicht.

Wir sind der Auffassung, dass die Stellung des Ortsvorstehers gestärkt werden muss. Deshalb schlagen wir die Direktwahl und Neubezeichnung als Ortsbürgermeister vor. Der Ortsbürgermeister ist direkter Ansprechpartner vor Ort und soll deshalb auch von den Bürger/innen direkt gewählt werden.

Wir freuen uns auf die Sachverständigen-Anhörung am 2. Mai 2013, 10 Uhr, im Innenausschuss und laden dazu interessierte Bürger/innen und Kommunalpolitiker/innen in den Plenarsaal des Sächsischen Landtages ein.

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