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Das Petitionswesen muss moderner werden – aber die Koalition springt viel zu kurz!

Erstellt am: 14 Februar, 2019 | Kommentieren

Die Fraktionen von CDU und SPD verkünden, sie wollten das Petitionsrecht verbessern, und verweisen auf Eckpunkte, die der Petitionsausschuss heute dazu beschlossen hat.

Marion Junge, Obfrau der Fraktion DIE LINKE im Petitionsausschuss, erklärt:

Das Petitionswesen in unserem Land ist keineswegs auf einem „hervorragenden Stand“. Die CDU hat grundlegende Verbesserungen bisher eher ausgebremst als befördert, und die Koalition hat sich mit Vorschlägen eher zurückgehalten.

Die nun vereinbarten Schritte sind wichtig, aber überschaubar und kurzfristig – nicht weniger, aber auch nicht mehr. Es ist gut, dass die Landtagsverwaltung stärker und auch in sorbischer Sprache über die Arbeit des Petitionsausschusses informieren soll und es ein datenschutzrechtliches Musterformular für Sammel- und Massenpetitionen geben wird. Auch mehr Ortstermine sind notwendig. Es ist auch vernünftig, dass es keine Zeichenbegrenzung mehr für online eingereichte Petitionen geben soll.

Wir bleiben aber dabei: Das Petitionsgesetz und die Geschäftsordnung des Landtages müssen geändert werden, sonst ist keine ernsthafte Reform denkbar. Wir sind gespannt, wie sich CDU und SPD dazu verhalten werden. Die Landespolitik sollte sich mit den Anliegen und Forderungen der Bürgerinnen und Bürger tiefgründiger auseinandersetzen sowie Anregungen im Gesetzgebungsprozess umsetzen.

Ich erinnere an unsere Forderungen vom September 2018, der bei weitem nicht vollständig umgesetzt ist:

1. Wie im Bundestag sollte es möglich sein, Petitionen öffentlich zu behandeln.
2. Wie in Thüringen sollte es einen Härtefallfonds zur Unterstützung bei Notfällen geben, wenn eine besondere wirtschaftliche Notlage besteht und staatliche Hilfen nicht möglich sind.
3. Der Landtag sollte ein/e Bürgerbeauftragte/n zur Ergänzung des Petitionswesens wählen.
4. Massen- und Sammelpetitionen sollten auf Wunsch der Petenten öffentlich angehört werden.
5. Alle beschlossenen Petitionen einer Legislaturperiode sollten in einer Übersichtsdatei erfasst und diese im Internet veröffentlicht werden.
6. Öffentliche Ortstermine sollten häufiger durchgeführt und grundsätzlich öffentlich angekündigt werden.
7. Der Ausschuss sollte Petitionen für eilbedürftig erklären können.
8. Die Staatsregierung sollte umfassender berichten müssen, wie sie mit abgeschlossenen Petitionen umgegangen ist.

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