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Bürgerbegehren „Kein Asylantenheim in Kamenz“ ist unzulässig!

Erstellt am: 17 März, 2011 | Kommentieren

Erklärung der Stadtratsfraktion DIE LINKE. Kamenz

Laut Sächsische Gemeindeordnung § 25 kann die Durchführung eines Bürgerentscheides schriftlich von den Wahlberechtigten der Gemeinde beantragt werden.  Das Bürgerbegehren muss laut unserer Hauptsatzung mindestens von 10% der Wahlberechtigten der Stadt Kamenz unterzeichnet sein.

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat. Ob ein Bürgerbegehren zulässig oder unzulässig ist, regelt § 24 Sächsische Gemeindeordnung.  Wir, die Fraktion DIE LINKE, sind der Auffassung, dass die Einbeziehung und Beteiligung der Bürger/innen an wichtigen Entscheidungen richtig und notwendig sind. Wir unterstützen Bürgerinitiativen, die keine gesetzwidrigen Ziele verfolgen.

Die NPD – Bürgerinitiative fordert „Kein Asylantenheim in Kamenz“ und initiierte ein Bürgerbegehren in der Stadt Kamenz.  Von den 13462 Wahlberechtigten in der Stadt Kamenz  konnten 1673 Unterschriften anerkannt werden, das sind 12,4 %. Das notwendige Quorum von 10%  wurde knapp erreicht.

Ob ein Bürgerbegehren zulässig ist, hängt auch davon ab, ob das Bürgerbegehren eine Frage zum Gegenstand hat, die durch einen Bürgerentscheid zur Abstimmung gestellt werden darf. Die sogenannte Bürgerinitiative „Direkte Demokratie“ verstößt mit ihrem Anliegen gegen § 24 Absatz 2 der SächsGemO in mehreren Punkten.

1.    Gesetzesverstoß
Ein Bürgerentscheid kann nur durchgeführt werden, für die der Gemeinderat zuständig ist. Die Stadt Kamenz ist nicht für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständig, sondern der Landkreis.  Der Kreistag Bautzen hat sich am 6. Dezember 2010 für ein zentrales Asylbewerberheim in Kamenz im Bereich der ehemaligen Polizeischule entschieden.  Die Stadt Kamenz ist laut Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz zur Mitwirkung verpflichtet.

2.    Gesetzesverstoß
Das Bürgerbegehren hat das Ziel „Kein Asylantenheim in Kamenz“.
Da der Landkreis Bautzen per Gesetz verpflichtet ist, das Asylrecht umzusetzen, verfolgt dieser Antrag gesetzwidrige Ziele. Der Schutz von Flüchtlingen ist kein Gnadenakt, sondern internationales Recht. Deutschland hat das Recht auf Asyl im Grundgesetz (Art. 16a) verankert. Die Landkreise sind für die Unterbringung von Asylbewerbern zuständig und die Städte und Gemeinden haben an dieser Aufgabenerfüllung mitzuwirken.

Die Mehrheit der Stadträte (außer NPD) und der Oberbürgermeister haben dem Umbau der Polizeischule zum Asylbewerberheim aus humanitären Gründen zugestimmt.  Die jetzigen Lebensbedingungen in den Heimen Kamenz und Seeligstadt sind menschenunwürdig, so dass ein schon lange geplanter Umbau nun 2011 umgesetzt wird.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben mit unlauteren Mitteln gearbeitet. Im Namen der Volkssolidarität haben NPD – Vertreter, die nicht aus Kamenz stammen, z.B. Herr Klawun aus Dresden, im Wohngebiet Kamenz Ost Unterschriften gesammelt. Das ist Betrug und Täuschung der Bürger/innen!

Die sogenannte Bürgerinitiative „Direkte Demokratie“ wurde durch die NPD organisiert. In der Öffentlichkeit, also beim Sammeln von Unterschriften, haben die NPD – Mitglieder ihre Parteizugehörigkeit geleugnet. Auch das ist Täuschung der Bürger/innen!

Aufgrund der genannten Gesetzesverstöße und Betrügereien lehnt die Fraktion DIE LINKE das eingereichte Bürgerbegehren als unzulässig ab. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu schützen und zu garantieren sollte Aufgabe und Verpflichtung eines demokratischen Staates und eines jeden Menschen sein.

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