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Nein zur Schuldenbremse in der Sächsischen Verfassung – Sachsen braucht eine moderne und bürgerfreundliche Verfassung!

Erstellt am: 10 Juli, 2013 | Kommentieren


Der Sächsische Landtag hat heute mit 102x JA, 13x NEIN und 13x ENTHALTUNGEN die Sächsische Verfassung erstmalig verändert.

Die sogenannte Schuldenbremse ist jetzt verfassungsrechtlich ab 2014 verankert. Das Verbot der Nettokreditaufnahme bezieht sich auf den gesamten Landeshaushalt.

Die CDU/FDP- Koalition hat von Anfang an das Ziel verfolgt, die Schuldenbremse und den Generationenfonds verfassungsrechtlich zu sichern. Herr Zastrow, Fraktionsvorsitzender der FDP, brachte dies in seiner Rede am 8. Mai 2013 auf den Punkt. Er sprach davon, dass die Verankerung des Neuverschuldungsverbotes unnötig sei, da das Schuldenverbot in Sachsen seit 2007 gesetzlich geregelt ist. Aber wir wollen einen Schutzschirm für den Freistaat Sachsen, um das Land vor verantwortungslosen Zugriffen der Zukunft zu schützen.

Die Angst vor einen politischen Wechsel in Sachsen trieb die CDU/FDP-Koalition an, ihr „Erbe“ langfristig zu sichern. Es wird in den nächsten Jahren keine weiteren Verfassungsänderungen geben, so Marko Schiemann (CDU) zur heutigen Verfassungsdebatte.

Wir LINKE wollen aber eine breite gesellschaftliche Debatte über eine Modernisierung der Sächsischen Verfassung und sehen folgende Änderungsbedarfe in der Sächsischen Verfassung:
 die Senkung der Quoren für Volksanträge bzw. Volksbegehren
 die Ausgestaltung und Stärkung des Sozialstaatsprinzips
– die Einführung einer antifaschistischen Klausel
 die Stärkung und Erweiterung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, eingeschlossen Senkung des Wahlalters auf das 16. Lebensjahr
– die Gewährleistung der tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und ein umfassendes Diskriminierungsverbot
– der Ausbau und die Verbesserung des Datenschutzes
– die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung und eines Rechts auf umfassende Information der Einwohner/innen Sachsens.

Die Schuldenbremse in der Verfassung schränkt den Handlungsspielraum des Sächsischen Landtages und der Kommunen massiv ein. Die Finanzsituation in Kommunen wird sich in den nächsten Jahren weiter verschlechtern. Aufgrund weniger EU- Gelder und Solidarpaktmittel wird das Haushaltsvolumen des Freistaates Sachsen von 16,5 Mrd. Euro auf ca. 13,5 Mrd. Euro (bis 2020) abnehmen. Das heißt, Sachsen hat 3 Mrd. Euro pro Jahr weniger zur Verfügung. Die Kommunen erhalten in den nächsten Jahren wesentlich weniger Schlüsselzuweisungen vom Land.

Die jetzigen Aufgaben können zukünftig in dem Umfang nicht mehr durch Land und Kommunen bewältigt werden. Dies führt zu einer zügellosen Privatisierung von Aufgaben. Die Schuldenbremse wirkt wie ein Privatisierungsbeschleuniger!

Diese Auswirkungen werden wir besonders auf der kommunalen Ebene spüren. Über 1 Mrd. € weniger Geld pro Jahr für die Kommunen im Freistaat Sachsen führen zu Kürzungen, weniger Dienstleistungen und mehr Privatisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge. Bildung, Kitas, Krankenhäuser, kommunale Infrastruktur kosten Geld und dürfen nicht weiter privatisiert werden!

Die Schuldenbremse ist ein Privatisierungsbeschleuniger besonders für die kommunale Ebene. Deshalb gehört sie nicht in die Verfassung!

Ich habe heute gegen die Schuldenbremse in der Verfassung gestimmt, weil die sogenannte Schuldenbremse die Finanzprobleme nicht löst sondern verschärft.

Ich sage, wir brauchen eine andere Politik, eine Politik der Umverteilung! Die Steuersenkungspolitik der letzten 15 Jahre muss endlich beendet werden und der übergroße Reichtum des Landes stärker besteuert werden. Nur durch eine gerechte Steuerpolitik können Schulden abgebaut und Armut bekämpft werden!

Die sogenannte Schuldenbremse ist ein Privatisierungsbescheuniger besonders für die kommunale Ebene. Deshalb sage ich „NEIN zur Schuldenbremse“, weil die Gestaltungsspielräume des Sächsischen Landtages und der Kommunen maßgeblich eingeschränkt werden.

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