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„Fremdsprachen-Lotterie“ an Sachsens Gymnasien

Erstellt am: 3 August, 2011 | Kommentieren


MdL Marion Junge, Sprecherin für Kommunalpolitik: Kürzlich hatte ich ein Déjà-vu: Eltern, deren Kinder ein Gymnasium besuchen, informierten mich über ein bereits durchgeführtes Losverfahren für die Wahl der zweiten Fremdsprache. Ihre Kinder dürfen im neuen Schuljahr nicht Latein lernen, weil sie kein Glück beim Losen hatten! Genau das gab es schon im vergangenen Jahr, nur damals Latein contra Französisch! Kaum zu glauben, dass das Auslosen der zweiten Fremdsprache mittlerweile ein mit der Sächsischen Bildungsagentur abgestimmtes Verfahren ist und an mindestens 25 Gymnasien in Sachsen stattfindet. Demnach müssen sich die Fünftklässler im Januar für die zweite Fremdsprache entscheiden. Danach haben Sachsens Bildungsagentur und Kultusministerium ein Schulhalbjahr Zeit, den Fremdsprachenunterricht bedarfsgerecht abzudecken. Wenn sich an einem Gymnasium 40 Schüler/innen für Latein entscheiden, legt die Bildungsagentur fest, dass nur eine Lateingruppe mit max. 28 Schülern und drei Französischgruppen zu bilden sind.

Zwei Dresdner Schüler hatten Ende Juli erfolgreich und im Eilverfahren gegen ihre „erloste“ Zwangsverpflichtung zum Russischunterricht geklagt und dürfen per Richterspruch nun am gewünschten Französischunterricht teilnehmen. Der Verwaltungsrichter begründete dies mit dem Anspruch der Schüler auf Zulassung innerhalb der verfügbaren Kapazität. Sind wir nun in Sachsen also soweit, dass Kinder sich Bildung einklagen müssen?


MdL Cornelia Falken, Sprecherin für Bildungspolitik: Die peinliche „Fremdsprachenlotterie“ macht Sachsens Lehrermangel sichtbar. Das Kultusministerium muss endlich reagieren und bedarfsgerecht neue Lehrer/innen einstellen, qualifizieren sowie die vorhandenen Potentiale in den Schulen und Kommunen nutzen. Für den Erfolg beim Lernen einer zweiten Fremdsprache ist auch das Interesse an ihr entscheidend. Schüler/innen, die eine Sprache lernen müssen, weil sie eben Lospech hatten, werden vermutlich weniger Erfolg beim Erlernen dieser Sprache haben. Gute Fremdsprachenkenntnisse braucht es aber heute aber in fast jedem Beruf, so dass die Benachteiligung von Schüler/innen durch Losverfahren nicht hinnehmbar ist. Das Recht auf freie Wahl der Fremdsprache entsprechend dem sprachlichen Profil der Schule muss gesetzlich verankert werden! Bereits im April haben wir einen Antrag (Drs. 5/5584) in den parlamentarischen Geschäftsgang gebracht, über den wir ein Sofortprogramm zur Gewinnung qualifizierten Lehrernachwuchses fordern. Damit könnte der Lehrernotstand abgewendet und die unsäglichen „Fremdsprachen-Lotterien“ endlich ad acta gelegt werden. Im November wird es eine Expertenanhörung zu unserem Antrag geben, danach hat der Landtag das Wort.

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