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„Extremismusverdacht oder Demokratieförderung? Positionierung der Staatsregierung gegen zivilgesellschaftliche Projekte“

Erstellt am: 15 Dezember, 2010 | Kommentieren

Am Vorabend der 25. Sitzung des Sächsischen Landtags, deren erster Tagesordnungspunkt eine Aktuelle Debatte zur „Extremismusklausel“ des „Bundesprogramms Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ ist, hatten die demokratischen Oppositionsfraktionen von LINKEN, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu einer Podiumsdiskussion nach Dresden eingeladen. Unter dem Titel „Extremismusverdacht oder Demokratieförderung? Die Positionierung der Staatsregierung gegen zivilgesellschaftliche Projekte“ diskutierten MdL Miro Jennerjahn (Grüne), MdL Kerstin Köditz (DIE LINKE), MdL Henning Homann (SPD), und Grit Hanneforth vom Kulturbüro Sachsen. Schwerpunkt der öffentlichen Anhörung war das ebenso umstrittene wie rechtlich bedenkliche Vorgehen der Sächsischen Staatsregierung, wonach zivilgesellschaftliche Projekte nur noch gefördert werden sollen, wenn sie sich einem „Gesinnungs-TÜV“ stellen, der sie u.a. auch dazu verpflichtet, ihre Mitstreiter und Partner auf bedingungslose Verfassungstreue – so wie Schwarz-Gelb sie versteht – abzuklopfen.

Im Rahmen der fraktionsübergreifenden Veranstaltung am 13.12.2010 wurde das Gutachten von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis von der Humboldt-Universität Berlin vorgestellt, das sich mit der „Extremismusklausel“ befasst und zu dem Ergebnis gelangt, dass diese verfassungsrechtlich kaum Bestand haben dürfte.
Einige der anwesenden Vertreter regionaler zivilgesellschaftlicher Initiativen aus Sachsen berichteten über große Verunsicherung, die das Vorgehen der schwarz-gelben Regierungskoalition ausgelöst hat und sehen sich mancherorts – teils auch durch „vorauseilenden Gehorsam“ auf kommunaler Ebene – in ihrer Existenz bedroht. SPD, LINKE und Grüne werden das Thema weiter verfolgen, eine Folgeveranstaltung zu Beginn des kommenden Jahres wurde angekündigt.

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