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Meine Rede zum Petitionsbericht 2018 – Plädoyer für transparentes und öffentliches Petitionsverfahren!

Erstellt am: 4 Juli, 2019 | Kommentieren

Die Ausschussvorsitzende Kerstin Lauterbach (Bildmitte) und die Obleute der Fraktionen übergaben am 2. Juli 2019 den Petitionsbericht 2018 dem Landtagspräsident Matthias Rößler.

REDE von MdL Marion Junge für die Fraktion DIE LINKE während der Unterrichtung durch den Petitionsausschuss in Drs 6/18084

095. Sitzung des 6. Sächsischen Landtages, 04.07.2019

Auszug aus dem Stenografenprotokoll

Sehr geehrter Herr Präsident!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

„Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ So ist das Petitionsrecht in der Sächsischen Verfassung verankert.

Im Jahr 2018 – wir haben es schon gehört – wurden 556 Petitionen an den Sächsischen Landtag eingereicht, 549 wurden durch den Petitionsausschuss behandelt. In sieben Fällen erfolgte eine Weiterleitung an den fachlich zuständigen Ausschuss.

In 57 % der Fälle beschloss der Ausschuss, der entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen besetzt ist, mehrheitlich, dass der Petition nicht abgeholfen werden könne. 54 Anliegen konnte abgeholfen werden, das heißt, dem Petitionsanliegen jedes zehnten Bürgers bzw. jeder zehnten Bürgerin wurde durch bestimmte Maßnahmen im Petitionsverfahren entsprochen.

Meine Fraktion DIE LINKE wiederholt ihre Forderung: Die Landespolitik muss sich mit den Anliegen und Forderungen der Bürgerinnen und Bürger tiefgründiger auseinandersetzen sowie deren Anregungen im Gesetzgebungsprozess umsetzen.

Insbesondere der Umgang mit Sammel- und Massenpetitionen sollte in der neuen Legislatur verbessert werden. Es reicht eben nicht aus, wenn zum Beispiel eine Sammelpetition für eine bewegte Schulzukunft unserer Kinder und Jugendlichen öffentlichkeitswirksam dem Präsidenten übergeben wird. Wenn im Januar 2019 dem Sportlehrerverband Sachsen mit seinen 29 580 Unterstützerinnen und Unterstützern dann aber schriftlich mitgeteilt wird, der Petition könne nicht abgeholfen werden, erzeugt das Frust und Ablehnung.

Die Regierungskoalition sollte sich den Anliegen der Petentinnen und Petenten stärker zuwenden, aktiv werden und die jeweiligen Gesetze und Richtlinien zeitnah modernisieren, wenn dies sinnvoll und erforderlich ist, aber nicht Gesetzesinitiativen am Ende der Regierungszeit noch im Hauruckverfahren zu beschließen.

Die tragische Petition des Jahres 2018: Die Schließung der Natur- und Umweltschule in Dresden im Jahr 2018 ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE ein völliges Desaster. In Zeiten des Lehrermangels und fehlender Schulen ist dies ein Scheitern von Schulverwaltung, Landesregierung und Landtagsmehrheit im Umgang mit dieser freien Alternativschule.

Mit gutem Willen und wirklicher Unterstützung durch die damalige Bildungsagentur und das Kultusministerium war eine Lösung für das reformpädagogische Konzept durchaus möglich. Diese Schule erhielt eine Vielzahl von Auszeichnungen für ihre pädagogische Arbeit. Sie war Vorreiter für alternative Schulkonzepte und Vorbild für staatliche und freie Schulen mit ökologischen Entwicklungs- und Bildungszielen. Das Kultusministerium und Sie als Abgeordnete der Regierungskoalition haben das Ende der Natur- und Umweltschule mit zu verantworten.

Drittes Beispiel: Steinbruch Pließkowitz. Die Bürgerinitiative „Steinbruch Pließkowitz“ in Malschwitz kämpft seit Jahren gegen die Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen, verursacht durch die Intensivierung und Erweiterung des Granodiorit-Tagebaus Pließkowitz in der Gemeinde Malschwitz. Eine Vielzahl von Forderungen und Vorschlägen wurde im Petitionsverfahren von 2017 bis 2019 eingebracht. Zwei Ortstermine mit konkreten Festlegungen wurden durch die beiden Berichterstatter angeregt und mit einer Vielzahl von Verantwortlichen aus den Ministerien und Behörden organisiert.

Letztendlich gibt es nur kleine Maßnahmen – so wurden Staubniederschlagsmessungen durchgeführt und das Staubminderungskonzept erstellt. Den großen Problemen wie Steinbrucherweiterung, Schwerlastverkehr, hohe Lärm- und Staubbelastungen, häufige Sprengungen und Schäden an Gebäuden oder zunehmende Krebserkrankungen wurde durch die Petition nicht abgeholfen. Diese Petition wurde der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen sowie an den Bundestag weitergeleitet. Was heißt das nun? Wird die Staatsregierung mit ihren Ministerien und Behörden an mittel- und langfristigen Lösungen der Probleme arbeiten? Ich hoffe doch.

Solche komplexen Petitionen benötigen aufgrund der Vielzahl von Problemen einen zusätzlichen Ansprechpartner oder eine zusätzliche Ansprechpartnerin, der oder die schrittweise die Problemlagen lösungsorientiert bearbeitet. Die Staatsregierung mit ihren Ministerien und Mitarbeitern muss in Zusammenarbeit mit dem Landtag Lösungen für die Probleme vor Ort finden.

Meine Fraktion DIE LINKE fordert seit Jahren, das Petitionsrecht aus dem Jahr 2008 zu modernisieren. Wir haben das heute schon von Frau Dietzschold gehört. Gemeinsam haben wir im vergangenen Jahr die Diskussion in den Fraktionen und im Petitionsausschuss geführt. Der Petitionsausschuss hat im Februar 2019 nach einer fast einjährigen Diskussion Eckpunkte für die Modernisierung des Petitionswesens beschlossen. Die vereinbarten Schritte sind wichtig, aber überschaubar und kurzfristig. Frau Dietzschold hat die wesentlichen Punkte vorgestellt, die jetzt kurzfristig umsetzbar sind.

Es ist gut, dass die Landtagsverwaltung stärker und auch in sorbischer Sprache über die Arbeit des Petitionsausschusses informieren soll und dass es ein datenschutzrechtliches Musterformular für Sammel- und Massenpetitionen geben wird. Es ist auch vernünftig, dass es keine Zeichenbegrenzung mehr für online eingereichte Petitionen geben soll. Wir bleiben aber dabei: Das Petitionsgesetz und die Geschäftsordnung des Landtages müssen geändert werden. Sonst ist keine ernsthafte Reform denkbar.

Die Landespolitik muss sich mit den Anliegen und Forderungen der Bürgerinnen und Bürger tiefgründig auseinandersetzen und deren Anregungen – ich wiederhole noch einmal – im Gesetzgebungsprozess umsetzen. So erinnere ich an unsere neun Vorschläge, die wir im September 2018 in die Diskussion eingebracht haben. Ich kann sie aus Zeitgründen hier nicht noch einmal vorstellen, sondern möchte nur drei wesentliche Forderungen darstellen, die in der nächsten Legislaturperiode aus unserer Sicht dringend notwendig umgesetzt werden müssen.

Vorschlag eins: Wie im Bundestag müssen aus unserer Sicht Petitionen in Zukunft öffentlich behandelt werden.

Vorschlag zwei: Wie in Thüringen soll es einen Härtefallfonds zur Unterstützung bei Notfällen geben, wenn eine besondere wirtschaftliche Notlage besteht und staatliche Hilfen nicht mehr möglich sind.

Der dritte der neun Vorschläge, der uns auch besonders wichtig ist: Der Landtag sollte einen Bürgerbeauftragten oder eine Bürgerbeauftragte zur Ergänzung des Petitionswesens wählen. Der Bürgerbeauftragte ist eine unabhängige mit Ansehen und Autorität versehene Anlaufstelle für alle, die Entscheidungen des Staates hinterfragen oder erklärungsbedürftig finden. Der Bürgerbeauftragte sollte die Nahtstelle zwischen Parlament, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern sein. Er oder sie ist Mediator, hilft den ratsuchenden Menschen und baut Kommunikationsbarrieren und Konflikte ab. Deshalb finden wir, dieser unkomplizierte Zugang zum Bürgerbeauftragten schafft Bürgernähe, baut Petitionen ab, die zum Teil konfliktreich sind und stärkt die Demokratie.

Ich bedanke mich auch im Namen der Linksfraktion für die gute konstruktive Arbeit hier im Petitionsausschuss. Ich habe in den vergangen fünf Jahren viel gelernt, insbesondere, dass die Zusammenarbeit auch parteiübergreifend funktionieren kann. Herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsdienstes und der Landtagsverwaltung für die umfangreiche Arbeit und die Stellungnahmen. Wir konnten uns mit vielen Fragen und Anliegen an die Verwaltung wenden und erhielten meist detaillierte Informationen zur jeweiligen Petition.

Vielen Dank auch für die gute Zusammenarbeit mit meinen Kolleginnen und Kollegen Obleuten – Frau Dietzschold, Frau Schubert und Herr Vieweg – und ein großes Dankeschön an unsere Ausschussvorsitzende, Frau Kerstin Lauterbach. Im Namen der Abgeordneten des Petitionsausschusses wünsche ich Dir, liebe Kerstin, weiterhin alles Gute, viel Gesundheit und viel Freude in der Zeit nach dem Sächsischen Landtag. Alles Gute!

(Beifall bei den LINKEN, der CDU, der SPD, der AfD, den GRÜNEN und der Staatsregierung – Mitglieder der Fraktion DIE LINKE überreichen der Abg. Frau Lauterbach einen Blumenstrauß.)

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