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LINKE will mit Gesetzentwurf Betreuungsschlüssel und Inklusion in sächsischen Kitas verbessern!

Erstellt am: 28 November, 2011 | Kommentieren

Zur Einbringung des Entwurfes eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen in Sachsen sowie zur Sicherung der Inklusion“ (Landtags-Drucksache 5/7281) erklärt Annekatrin Klepsch, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Die Bildungsdebatte in Sachsen in den letzten Wochen richtete ihren Blick auf die Schule und den Lehrkräftemangel, doch es ist eine längst allgemein anerkannte Erkenntnis, wie wichtig für erfolgreiches schulisches Lernen gelingende Bildungsprozesse im vorschulischen Bereich sind.

Die Fraktion DIE LINKE bringt deshalb vorbereitend auf die Haushaltsdebatte im nächsten Jahr einen Entwurf zur Novellierung des SächsKitaG ein, um in den Einrichtungen den gewachsenen Anforderungen seit der Einführung des Sächsischen Bildungsplanes im Jahr 2005 gerecht zu werden.

Aus der Einführung des Bildungsplanes folgt, dass an das Fachpersonal, mehr als 23.000 Erzieher/innen und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, neue Anforderungen und Arbeitsbelastungen in physischer wie psychischer Hinsicht gestellt wurden, die in den letzten fünf Jahren mitnichten mit einer Verbesserung des Personalschlüssels beantwortet wurden.

DIE LINKE will zunächst den Betreuungsschlüssel von 1:13 auf 1:12 im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen verbessern, jedoch ist das langfristige Ziel eine Verbesserung auf mindestens 1:10, um die Gruppen von derzeit 17 – 19 Kindern deutlich zu verkleinern.

Damit verbunden ist eine Erhöhung der Kita-Landespauschale an die Kommunen von derzeit 1.875 Euro auf 2.025 Euro pro Jahr. Für Kinder, bei denen nachweislich sozial bedingte Entwicklungsrückstände bestehen, soll zusätzlich eine Pauschale von 900 Euro eingeführt werden, die eine gezielte Förderung in der Kita ermöglicht, unter anderem durch mehr Personal. Damit kann auch der Stigmatisierung von Einrichtungen in sogenannten sozialen Brennpunkten entgegengewirkt werden.

Die Fraktion DIE LINKE verfolgt mit diesem Gesetzentwurf drei Punkte:

  • die Umsetzung der Inklusion auch im Vorschulbereich,
  • die Untersetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung durch eine rechtlich verankerte ganztägige Betreuung und
  • eine erste Verbesserung des Betreuungsschlüssels in dem Bereich, der den dringendsten Bedarf hat.

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