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Ortschaftsverfassung in Sachsen stärken, um Einwohnerbeteiligung vor Ort ernsthaft zu ermöglichen!

Erstellt am: 2 Juli, 2012 | Kommentieren


Anlässlich des von der Fraktion DIE LINKE vorgelegten Entwurfes eines „Gesetzes zur Stärkung der Ortschaftsverfassung im Freistaat Sachsen“, Landtags-Drucksache 5/9560, erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Marion Junge:

Meine Fraktion strebt mit der Novelle zur Sächsischen Gemeindeordnung verbesserte Rahmenbedingungen für bürgerschaftliche Beteiligung und aktives Einwirken der Einwohner auf kommunale Entscheidungsfindung sowie mehr Gewicht der Belange der Ortschaften bei Entscheidungen des Gemeinderates an.

Wir erwarten, dass insbesondere ein Teil der mit Gemeindezusammenschlüssen zwangläufig verloren gehenden örtlichen Identität und Eigenständigkeit durch erweiterte Möglichkeiten der Einwohnerbeteiligung in den Ortschaften ausgeglichen werden kann.

Konkret sieht der Gesetzentwurf beispielsweise eine verbesserte Beteiligung der Einwohner bei der Einführung der Ortschaftsverfassung, konkretisierte Aufgaben und Befugnisse des Ortschaftsrates und eine durch Direktwahl gestärkte Position des „Ortsbürgermeisters“ (bisher Ortsvorsteher) vor. Die örtliche Verwaltung soll als Ansprechpartnerin der Bevölkerung erhalten bleiben.

Eine zentrale Regelung des Gesetzentwurfes bildet das Budgetrecht. Die Ortschaften erhalten einen gesetzlichen Anspruch, dass ihnen finanzielle Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt werden.

Noch bis Ende 2012 besteht für alle die Möglichkeit, sich zum Gesetzentwurf bei einer Onlineanhörung zu äußern. Die Fraktion DIE LINKE wird die eingehenden Anregungen in das Gesetzgebungsverfahren einfließen lassen.

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