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Schurig bestätigt Kritik der LINKEN / Bericht des Datenschützers attestiert Ermittlungsbehörden kollektives Versagen!

Erstellt am: 12 September, 2011 | Kommentieren

Zum vorgelegten Sonderbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur massenhaften Sammlung von Mobilfunkdaten durch die Ermittlungsbehörden im Umfeld der Anti-Nazi-Proteste vom Februar 2011 in Dresden erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:

Es war richtig, die „Handygate“-Bewertung nicht parteipolitisch motivierten Stellen zu überlassen und wie von uns gefordert an Sachsens obersten Datenschützer zu übergeben. Andreas Schurig hat die beispiellose Massen-Erhebung von Mobilfunkdaten im Umfeld des Versammlungsgeschehens im Februar in Dresden sachlich analysiert und – ebenso wie DIE LINKE – deren Unverhältnismäßigkeit und teilweise Rechtswidrigkeit klar festgestellt. Der Bericht belegt auf bizarre Weise die tatsächliche Existenz einer speziellen „Sächsischen Demokratie“ und bescheinigt den Ermittlungs- sowie Strafverfolgungsbehörden und damit auch den für sie verantwortlichen Ministerien, kollektiv versagt zu haben.

Schurigs Kritik zielt neben Polizei und Staatsanwaltschaft auch ganz deutlich auf das Justiz- und Innenministerium. Ohne das Zusammenspiel der Genannten wäre das einer Rasterfahndung gleichkommende Erfassen von mehr als einer Million sog. Handy-Verkehrsdatensätze von Demonstranten, Unbeteiligten und geschützten Berufsgruppen überhaupt nicht möglich gewesen. Folglich haben alle administrativ und ausführend Beteiligten Konsequenzen zu ziehen. Die in einer Art Vorahnung der verheerenden Bewertung durch den Datenschützer vorige Woche im Kabinett beratene Bundesratsinitiative kann da nur ein erster Schritt sein. So ist bis heute nicht bekannt, wessen Daten „eingefangen“ wurden und was damit geschieht. Auch propagieren Koalition und Staatsregierung unverdrossen weiter die Rechtmäßigkeit der Funkzellenabfragen vom Februar in Dresden und begründen dies nach wie vor mit der Verfolgung erheblicher Straftaten, was bei 1 Mio. Datensätzen jedoch höchst abenteuerlich erscheint. Zudem ist die Staatsregierung den Beleg derlei schwerer Straftaten bis heute schuldig geblieben.

Ich fordere Innenminister Ulbig und Justizminister Martens auf, die Forderungen des Datenschutzbeauftragten schnellstens umzusetzen und die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass sich eine Verletzung des Datenschutzes wie im Februar in Dresden geschehen, keinesfalls wiederholen kann. Zudem müssen die im Zuge der Handyaffäre gesammelten Daten all derer, gegen die kein schwerer Straftatverdacht vorliegt, umgehend gelöscht werden. Ich erwarte ebenso wie der Datenschutzbeauftragte, dass diejenigen, deren Bestandsdaten gespeichert wurden, umgehend zu informieren sind. Selbstverständlich ist das Parlament umfassend und zeitnah über sämtliche, mit den Funkzellenabfragen im Zusammenhang stehende Schritte zu informieren.

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE „Sofort notwendige Konsequenzen aus der ‚Dresdner Handygate-Affäre‘ unter Berücksichtigung der Ereignisse der Unterrichtung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten ziehen!“ findet eine aktuelle Debatte am 14.09.2011 im Sächsischen Landtag statt.

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