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Tillich vertritt nur drei Prozent der Sachsen – er muss für Fairness auf dem Arbeitsmarkt sorgen!

Erstellt am: 20 November, 2013 | Kommentieren


Zur Titelstory „Klare Mehrheit der Sachsen für den Mindestlohn“ in der „Sächsischen Zeitung“ erklärt Rico Gebhardt, Fraktions- und Landesvorsitzender der LINKEN in Sachsen:

Die Sachsen wollen den Mindestlohn – ihr Ministerpräsident Tillich nicht. Damit ist die sächsische Bevölkerung auch bei den aktuellen Koalitionsverhandlungen in Berlin denkbar schlecht vertreten. Denn Tillich steht bei Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns weiter auf der Bremse. Seine Meinung zum Mindestlohn wird nur von drei Prozent geteilt.

8,50 Euro pro Stunde muss die Politik als Minimum festlegen, denn dies ist der Lohn, ab dem sich Arbeit zu „lohnen“ beginnt. Ein Alleinstehender kommt ab diesem Lohn ohne Gang zum Amt aus – im Unterschied zu den über hunderttausend „Aufstockern“ allein in Sachsen, die von ihrem Lohn nicht leben können. Deshalb darf es bei diesem Minimum gerade im Niedriglohnland Sachsen keine regionalen Abschläge geben, die Herr Tillich wohl will.

Erst ab etwa zehn Euro Stundenlohn führt die Arbeit zu einer Rente, die oberhalb der derzeitigen Altersgrundsicherung liegt. Wenn der, der auf Arbeit geht, mehr Rente haben soll, als wenn er nicht gearbeitet hätte, wie ja der CDU-Arbeitnehmerflügel in Sachsen unter Alexander Krauß nicht zu fordern müde wird, brauchen wir einen Mindestlohn von zehn Euro.

Die Sachsen sind also klug, wenn sie mehrheitlich – so die in der heutigen „Sächsischen Zeitung veröffentlichte Umfrage – zumindest 8,50 Euro Mindestlohn verlangen (nur drei Prozent lehnen ihn als zu hoch ab), wie es im Vergabegesetz-Entwurf der Landtagsfraktionen von LINKEN und SPD für Sachsen steht, und sich im Durchschnitt für einen Mindestlohn von 10,50 Euro aussprechen, was im Bereich der politischen Forderungen der LINKEN liegt.

Für mich steht fest: Die Politik muss einen Einstiegswert von mindestens 8,50 Euro als Mindestlohn vorgeben, der – wie jetzt schon beim Mindestlohn-Tarifvertrag fürs Friseurhandwerk – im Verlaufe von zwei Jahren schrittweise eingeführt wird. Über die ständige Anpassung dieser Summe unter Berücksichtigung von Inflation und allgemeiner Tarifentwicklung möge dann eine Expertenkommission unter Einbeziehung von Gewerkschaften und Arbeitgebern entscheiden.

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