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Schulsozialarbeit in Sachsen aus bürokratiebeladenem Projektstatus befreien – dauerhaft durch Freistaat finanzieren!

Erstellt am: 28 Juni, 2014 | Kommentieren

Foto: CC-BY-SA-3.0-Sven Teschke

 

Zur Übergangsfinanzierung von ESF-geförderten Projekten im Jugend- und Sozialbereich erklärt Annekatrin Klepsch, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

In ihrer Stellungnahme zum 4. Sächsischen Kinder- und Jugendbericht hat sich die Staatsregierung das Projekt „Soziale Schule“ als Schwerpunkt vorgenommen. Angesichts der bekannten Probleme an den Schulen ist diese Schwerpunktsetzung folgerichtig.

Jedoch lässt die finanzielle Untersetzung weiterhin zu wünschen übrig. Seit Monaten und Jahren war nun bekannt, dass die ESF-Periode 2007 bis 2013 ausläuft und im Jahr 2014 eine Übergangsfinanzierung u.a. für Projekte in der schulbezogenen Jugendsozialarbeit und in der Jugendberufshilfe nötig ist.

Freie Träger der Jugendhilfe mussten ihren Fachkräften bereits im Frühjahr kündigen, weil die Finanzierung nur bis zum Sommer gesichert war.

Laut der Antwort auf meine Kleine Anfrage (Landtags-Drucksache 5/14471) ist die Übergangsfinanzierung der Projekte zur Kompetenzentwicklung von Schülern bis zum Jahresende 2014 gesichert. Ein nahtloser Übergang sieht jedoch anders aus, da die Schulen und die freien Träger erst monatelang verunsichert wurden, jetzt für ein halbes Jahr Aufschub haben und die Fortführung ab 2015 wieder eines positiv verlaufenden Antragsverfahren bedarf.

Darüber hinaus hat das Fachgespräch der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Dresden verdeutlicht, dass mit den geförderten Maßnahmen ein extrem hoher Verwaltungsaufwand seitens der Sächsischen Aufbaubank für die Träger verbunden ist, wie die Teilnehmerzahlen und die zum Teil geringen Fördersummen verdeutlichen.

Soziale Arbeit an Schulen und mit Jugendlichen ist Beziehungsarbeit zwischen Schülern, Lehrern und Eltern und kann nur erfolgreich sein, wenn sie langfristig gesichert ist.

Der ESF-Finanzierung der Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung muss deshalb eine grundlegende Landesfinanzierung für Schulsozialarbeit vorausgehen, wie es beispielsweise Thüringen vormacht. Schule als Lebensort ist kein temporäres Projekt, Schulsozialarbeit und die Kompetenzentwicklung von Schülern darf kein temporäres Projekt aus EU-Geldern bleiben.

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