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Rede von Kreisrat Ralph Büchner zum Doppelhaushalt 2011/12 im Landkreis Bautzen

Erstellt am: 7 Dezember, 2010 | Kommentieren

Sehr geehrter Herr Landrat,
Sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte,
Werte Gäste,

grundsätzlich begrüßt die Fraktion DIE LINKE die Vorlage eines ausgeglichenen Haushaltes durch die Verwaltung des Landkreises. Ein großer Dank gebührt der Kämmerei für die Fleißarbeit bei der Erstellung und Ausarbeitung der mehreren hundert Seiten dieses Haushaltes. Da erschöpft sich aber auch schon der Dank von unserer Seite.

Als erstes stellt sich uns folgende Frage:
Warum muss es eigentlich ein Doppelhaushalt sein?

Aus Sicht der Kämmerei ist der Wunsch nach einem Zweijahreshaushalt sicher verständlich, weil sich dadurch Zeiteinsparungen zur Umstellung auf die Doppik ergeben. Für uns als ehrenamtliche Kreisräte ist dieser Wunsch zwar verständlich, aber in der praktischen Umsetzung haperte es bereits in der Diskussion zum Haushalt.

In der Stellungnahme des SSG Kreisverbandes Bautzen heißt es, ich zitiere: „Für eine sachgerechte und demokratische Diskussion unter Beachtung des enormen Haushaltvolumens ist es aber zwingend erforderlich, eine angemessene Frist für diese Diskussion zu ermöglichen. Ausgehend von mindestens acht Wochen Beratungsfrist, welche immer noch auf Grund der Haushaltsgröße als gering einzuschätzen ist, wurden hierbei nur ca. fünf Wochen für die Beschäftigung mit den Inhalten des Haushalt – Entwurfs eingeräumt.“

Dieser Kritik kann sich unsere Fraktion nur anschließen. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Kreistages wurden in einer gemeinsamen Ausschusssitzung das erste Mal über den Haushalt und seine Hintergründe informiert. Eine Aussprache zu den Einzelplänen hat in den Ausschüssen somit nicht stattgefunden und ist als demokratischer Willensbildungsprozess, bei einem Haushalt für zwei Jahre, mehr als fraglich.

Hier stellt sich die zweite Frage:
Will man sich dem Prozedere der Haushaltserstellung und der damit verbundenen Diskussion in den Ausschüssen des Kreistages in Zukunft entziehen?

In der laufenden Haushaltsdiskussion bzw. Nichtdiskussion
haben sich einige Fragen aus unserer Sicht ergeben, die wir gern in den Ausschüssen beantwortet gehabt hätten z.B.:

1. Wie geht es weiter mit der Diskussion in der Arbeitsgruppe Schulen zur Vereinheitlichung der Trägerlandschaft im Kreis?

2. Bei Eingliederungshilfen für behinderte Menschen ist in der HH-Stelle 74300 für Schulische  Ausbildung kein Geld eingeplant! Warum ist das so?

3. In der HH-Stelle 74680 Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben  sind 4000  Euro bzw. 14.000 Euro weniger geplant?
Welche Gründe gibt es dafür, gerade im Hinblick auf die Umsetzung  der UN- Konvention zur Integration und Inclusion von behinderten. Menschen.

4. In der HH-Stelle 73430 Hilfe bei Krankheit :
Die Absenkung von 30.000 in 2010 auf jeweils 7.500 hat sicher Gründe- aber welche? Gibt es im Ernstfall Reserven oder Deckungsfähigkeiten mit anderen HH-Stellen?

5. Bei der Förderung der Erziehung in der Familie: Hier ist eine starke Reduzierung der Ausgaben in der Gesamtgruppe festzustellen: von 773.000 in 2010  auf je 507.000. Entspricht das den zu erwartenden Situationen? Es war in den zurückliegenden Jahren immer von zunehmenden Problemen auf diesem Gebiet die Rede.

Ich belasse es jetzt mal bei diesen Beispielen. Diese kleine Aufzählung sollte nur zeigen, dass es sehr wohl Beratungs- und Informationsbedarf  in den Ausschüssen gegeben hätte.
Auch hier kann man sich den Mitgliedern des SSG- Kreisverbandes nur anschließen, die „die Schnelligkeit der Landkreisverwaltung, einen Haushalt – Beschluss zu erreichen, als überstürzt und Verunsicherung erzeugend“ bezeichnen.

Doppelhaushalte lassen sich nun mal durch die ehrenamtliche Gremien schlechter kontrollieren – wer kann dass als ehrenamtlicher Kreisrat denn noch überblicken geschweige denn überprüfen?

Da hilft auch der Antrag der CDU-Fraktion nicht weiter, einen Bericht zum Haushaltsvollzug im IV. Quartal 2011 halten zu lassen, um eventuell einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Dann hätten wir doch gleich bei einem Jahreshaushalt für 2011 bleiben können. Mal ganz davon abgesehen, dass über den Haushaltsvollzug der zuständige Dezernent zu berichten hat. Er muss es aber tiefgründiger und gründlicher tun, um uns dann wirklich über die Haushaltslage zu informieren, einschließlich vorgenommener Zinsgeschäfte.

Im Vorwort zum Haushalt wird von einer höheren Planungssicherheit bei der Aufgabenerfüllung im Landkreis gesprochen. Wie kann das sein, wenn die Steuerschätzungen ständig verändert werden und wir heute schon wissen das die Steuereinnahmen im Jahre 2010 höher ausfallen als noch im Frühjahr vorhergesagt?

Finanzausgleichgesetze werden für 2 Jahre, ohne Steuerschätzung des laufenden bzw. kommenden Jahres zu haben, als gegeben angenommen und zur Grundlage für die Haushaltsberechnung genommen. Diese Praxis ist mehr als fraglich, aber CDU–Politik.

Der Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen 2011/12 – wird erst nächste Woche im Landtag beschlossen. Es gab in der letzten Woche im Rahmen der Haushaltsklausurwoche der Landtagsausschüsse noch Änderungen. Übrigens hat man sich auf Landesebene wenigstens diese Zeit in den Ausschüssen genommen, im Landkreis wie gesagt nicht.

In der Haushaltsklausurwoche des Landtages sind die Zahlen für die investiven Schlüsselzuweisungen an die Landkreise um 51 Million Euro pro Jahr nach oben korrigiert worden. Aber diese 51 Millionen Euro pro Jahr sind zweckgebunden aufgelegt worden, nämlich für, Schulhausbau, Straßenbau, KITAS, Sportstätten und 10 % der Summe für Krankenhausbau. Für unseren Landkreis sind das ca.4 Millionen und für diese Maßnahmen hat der Landkreis eine Prioritätenliste zu erstellen. Grundlage ist dafür der § 20a des Haushaltbegleitgesetzes, das nächste Woche im Landtag verabschiedet werden soll.

Damit kann man diese Mittel nicht mal eben als Verschiebemasse innerhalb des Haushaltes hin und her bewegen wie man will, so wie es der nächste CDU-Antrag vorsieht. Ich gehe mal davon aus, dass Sie diese Mittel aus den FAG-Verhandlungen meinen, denn mehr ist in der letzte Woche im Landtag für die Landkreise und Kommunen durch die CDU-FDP Koalition nicht bewilligt worden!

Was die Ausschüttung der Kreissparkasse Bautzen betrifft, gibt es eine klare Beschlusslage, sie für Investitionen einzusetzen. Da muss der eine Beschluss aufgehoben und eine neue Beschlussvorlage  eingebracht werden.

Schlussfolgernd aus dem oben Genannten können wir den Haushalt heute gar nicht beschließen, weil der Gesetzgeber erst nächste Woche den Haushalt des Landes und damit auch die notwendigen Gesetze beschließt. Erst dann kann die Prioritätenliste im Umfang von ca. 4 Millionen Euro aufgestellt werden und in dem Zusammenhang auch über Umverteilung von Mitteln innerhalb des Haushaltes gesprochen werden. Das Ganze sollte unter Einbeziehung der Ausschüsse des Kreistages erfolgen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Doppelhaushalte haben im Übrigen auch einen Nebeneffekt, der für die jeweilige Verwaltung ganz praktisch ist. Das zeigt das Beispiel Landtag. Ca. 2 Mrd. Euro sind inzwischen am Landtag vorbei in den Haushaltskassen der Landesregierung gehortet. Sie ergeben sich aus nicht abgerufenen Fördertöpfen und sogenannten Haushaltsresten. Mich würde ja mal interessieren, ob einer der 10 Landräte der CDU auf die Idee gekommen ist, dies mal zu hinterfragen und zu fordern, diese Mittel im Interesse der Landkreise und Kommunen für z.B. soziale oder Kinder- und Jugendprojekte einzusetzen!

Nun noch zu einem wesentlichen Punkt bzw. Posten im Haushalt.
Das ist der Haushalt-Posten des neuen Dezernates 6, sprich des Jobcenters des Landkreises Bautzen. Dieser HH-Posten ist einer Sonderbetrachtung zu unterziehen. Selbst die CDU hat sich in einem Antrag damit beschäftigt. Sie können sich sicher erinnern, dass ich hier an dieser Stelle bei der Beschlussfassung zum Optionsmodell darauf hingewiesen habe, dass sich die Mittel von Seiten des Bundes verringern werden. Damals wurde ich belächelt und jetzt haben wir die Situation, dass weniger Geld kommt und ich sage Ihnen schon jetzt, dass das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht ist.

Auf der Beratung der Bildungs- und Beschäftigungsträger des Landkreises Bautzen am 15.11. dieses Jahres schätzte Herr Pilz als Geschäftsführer der Hartz IV – Behörde ein, dass die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahr 2011 wieder steigen wird. Das entspricht im Übrigen der Wertung von parteiunabhängigen Sozialexperten in der Bundesrepublik. Der Aufschwung wird eben nicht bei den Bedarfsgemeinschaften ankommen und wenn Menschen aus diesem Bereich in den ersten Arbeitsmarkt kommen, so sind dies meist prekäre Beschäftigungsverhältnisse, also durch die Behörde aufzustockende Einkommen, die dann gezahlt werden. Wir haben diese Menschen also weiter in der Betreuung des Jobcenters.

Hinzu kommt die Beendigung von Maßnahmen wie Kommunalkombi, Tauris und weniger Mittel für Eingliederungsmaßnahmen, sprich MAE-Maßnahmen in Höhe von 11,9 Millionen Euro. All diese Menschen werden derzeit aus der Arbeitslosenstatistik heraus gerechnet und fallen dann wieder in die Bedarfsgemeinschaften zurück.

Von daher möchte ich davor warnen, heute Beschlüsse zur Reduzierung des Personals zu fassen, die wir zur Jahreshälfte wieder revidieren müssen. Hinzu kommt, dass der Bundestag erst am Freitag den Beschluss zu den neuen Regelsätzen gefasst hat, der jetzt am 17.12.2010 durch den Bundesrat beschlossen werden muss. Wenn dies nicht der Fall ist und so sieht es im Moment aus, dann wird es schwierig, die gesamte Umstellung der Behörde reibungslos mit weniger Personal ab 01.01.2011 zu bewerkstelligen.

Sehr geehrter Herr Landrat, meine Damen und Herren Kreisräte, werte Gäste,

abschließend müssen wir feststellen, dass der vorliegende Haushaltsentwurf zwar eine große Fleißarbeit ist, aber er ist mit heißer Nadel gestrickt, nicht demokratisch und ausreichend in den Ausschüssen behandelt worden und eine Fortsetzung der Politik der Streichungen und Kürzungen vor allem im Sozial-, Kinder- und Jugendbereich. Von daher werden wir als Fraktion DIE LINKE diesem Haushalt nicht zustimmen.

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