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Projekt Bürgerarbeit floppt in den Kommunen

Erstellt am: 20 April, 2011 | Kommentieren

Langzeitarbeitslose sollten als Gärtner, Vorleser oder Straßenfeger den Weg in den Job finden – doch das Projekt Bürgerarbeit ist bisher gefloppt: Laut einem Zeitungsbericht verzichten Kommunen wegen finanzieller Bedenken auf die 900-Euro-Jobber. Nun soll es einen Ausweg über Leiharbeit geben. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen nennt die Bürgerarbeit die „konsequenteste Form des Förderns und Forderns“. Der Haken an der Sache: Wo niemand ist, kann weder gefordert noch gefördert werden. Und genau das Problem stellt sich derzeit dem Projekt Bürgerarbeit. Nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ ist die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in staatlich geförderte Jobs bislang ein riesengroßer Flop.

Seit Anfang des Jahres läuft das auf drei Jahre ausgelegte Programm. 34.000 Hartz-IV-Empfänger sollten vermittelt werden. Bis Ende März waren aber erst 1386 Bürgerarbeiter im Einsatz, schreibt die Zeitung unter Berufung auf die Bundesagentur für Arbeit. Diese Zahl sei „ausgesprochen gering“, heißt es beim Deutschen Landkreistag. Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums sagte dagegen, die 34.000 Stellen seien keine verbindliche Zielmarke. Es sei vielmehr entscheidend, schon vorher möglichst viele Langzeitarbeitslose zu vermitteln.

Bürgerarbeiter lesen zum Beispiel alten Menschen in Heimen vor, begleiten Behinderte oder reinigen Parkanlagen. Dafür erhalten sie für maximal drei Jahre 900 Euro brutto pro Monat bei 30 Wochenstunden. 1,3 Milliarden Euro sind aus dem Bundesetat und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds für das Programm vorgesehen. “

Erhebliche Rechtsunsicherheit
Hauptgrund für das bislang flaue Interesse ist nach Zeitungsangaben ein Streit über die Bezahlung der Bürgerarbeiter. Im Herbst 2010 erklärte die Bundesregierung auf Druck der kommunalen Arbeitgeberverbände, dass Bürgerarbeiter nicht nach dem Tarif des öffentlichen Dienstes zu bezahlen sind. Dies sieht die Gewerkschaft Verdi aber ganz anders. Das Arbeitsministerium spricht deshalb in einem Brief vom 6. April 2011 von „einer erheblichen Rechtsunsicherheit“, wegen der sich Kommunen und Kreise bei der Einrichtung von Bürgerarbeitsplätzen zurückhielten. Bei den kommunalen Spitzenverbänden heißt es, die Kommunen müssten pro Bürgerarbeiter 200 bis 300 Euro monatlich aus den eigenen Kassen nehmen, wenn die Tarifbindung doch gelten sollte. Dieses finanzielle Risiko sei ihnen zu hoch. Inzwischen hat das Bundesarbeitsministerium einen Ausweg gefunden. Die Kommunen dürfen Bürgerarbeiter nun von Beschäftigungsgesellschaften ausleihen. Für Leiharbeiter gilt der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes nicht.

(Spiegel-Online, 14.04.2011)

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