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Probleme der Kommunen mit Doppik – Folge mangelnder Vorbereitung durch Staatsregierung in Sachsen!

Erstellt am: 4 Dezember, 2012 | Kommentieren


Zum kommunalen Prüfbericht des Sächsischen Rechnungshofes sagt Marion Junge, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

Zum wiederholten Male muss der Rechnungshof die ungenügende Vorbereitung der Städte, Gemeinden und Landkreise auf die Doppik-Einführung aufgreifen.

Dieser Befund kommt nicht unerwartet. Der Innenminister und die ihm unterstellte Rechtsaufsicht haben die Größe und Schwierigkeit dieser Aufgabe völlig unterschätzt und es an Unterstützung für die kommunale Ebene mangeln lassen.

Auch die von der Fraktion DIE LINKE mehrfach angemahnte Fristverlängerung für die Doppik-Umstellung sowie die Weiterführung einer finanziellen Unterstützung wurde als vermeintlich unnötig abgebügelt. Fakt ist, nur 25 Prozent der Körperschaften haben bislang das neue Rechnungswesen eingeführt. Die Probleme, die dabei offenbar wurden, sind auch das Resultat ständiger Korrekturen an den rechtlichen Grundlagen dieser offensichtlich von der Staatsregierung ungenügend vorbereiteten Reform.

Den im Bereich der Stadtwerke aufgezeigten Problemen muss umgehend nachgegangen werden. In diese Unternehmen haben die Kommunen nicht nur große Teile ihres Vermögens, ihrer Schulden sowie des Personals eingebracht, sondern sie stellen in der Regel das Rückgrat bei der Erbringung von Grund- und Daseinsvorsorgeleistungen dar. Dabei sind an die Wirtschaftlichkeit sowie Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung die gleichen Anforderungen wie an die Verwaltung zu stellen.

Hier hat der Rechnungshof bei der Gestaltung der Gesellschafterverträge, der Geschäftsführervergütung, der Regelung der Unternehmensüberwachung sowie des Sponsorings große Defizite nachgewiesen. Sollte die Mängelbehebung bei gemischtgesellschaftlichen Unternehmen am Widerstand privater Anteilseigner scheitern, so sollte eine Rekommunalisierung in Betracht gezogen werden.

Ich begrüße die mit der Vorlage eines eigenständigen Prüfberichtes für Kommunen verbundene Würdigung deren großer Bedeutung für die Lebensgrundlagen der Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus befürworten wir die Bemühungen des Rechnungshofes, die bislang vorherrschende nachgängige Finanzkontrolle durch proaktive Prüfungen aufzuwerten und für die kommunale Ebene nutzbarer zu gestalten. Die sich anschließenden Beratungen in den Gremien des Landtages werden zeigen, wie ernst das Parlament die Hinweise des obersten Prüforganes im Freistaat nimmt.

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