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Petitionswesen in Sachsen endlich modernisieren!

Erstellt am: 27 September, 2018 | Kommentieren

 

Marion Junge, Obfrau der Fraktion DIE LINKE im Petitionsausschuss des Landtages, erklärt zum heute debattierten Jahresbericht 2017 des Petitionsausschusses:

2017 wurden 526 Petitionen an den Landtag eingereicht, 438 vom Petitionsausschuss behandelt. In 71 Prozent der Fälle beschloss der Ausschuss, der entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen besetzt ist, mehrheitlich: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“

Seit Jahren waren nur etwa 30 Prozent der beschlossenen Petitionen ganz oder teilweise erfolgreich. Dieses Arbeitsergebnis muss verbessert werden!

Die Landespolitik sollte sich mit den Anliegen und Forderungen der Bürgerinnen und Bürger tiefgründiger auseinandersetzen sowie Anregungen im Gesetzgebungsprozess umsetzen.

Ein Beispiel: Seit mehr als zwei Jahren warteten die über 6.000 Petenten der Sammelpetitionen „Verbesserung der Rahmenbedingungen und des Personalschlüssels in sächsischen Kitas“ auf Ergebnisse. Sie forderten mehr Personal, die Anerkennung der Vor- und Nachbereitungszeit oder eine bessere Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher. Alle erhielten ähnlich lautende Antworten mit der Beschlussempfehlung: „Der Petition wird abgeholfen.“

Wir haben die Koalition aufgefordert, den Petenten ehrlich zu begründen, warum ihren Petitionen jedoch derzeit nicht oder nur teilweise abgeholfen wird. Die Koalitionsmehrheit hat anders entschieden. Mit schön gefärbten Beschlussempfehlungen werden aber Frust und Ablehnung erzeugt.

Der Bundestag und einige Länder haben sich auf den Weg gemacht, das Petitionswesen zu modernisieren. Wir als Linksfraktion haben dazu die folgenden Vorschläge:

  1. Wie im Bundestag sollte es möglich sein, Petitionen öffentlich zu behandeln.
  2. Wie in Thüringen sollte es einen Härtefallfonds zur Unterstützung bei Notfällen geben, wenn eine besondere wirtschaftliche Notlage besteht und staatliche Hilfen nicht möglich sind.
  3. Der Landtag sollte ein/e Bürgerbeauftragte/n zur Ergänzung des Petitionswesens wählen.
  4. Massen- und Sammelpetitionen sollten auf Wunsch der Petenten öffentlich angehört werden
  5. Alle beschlossenen Petitionen einer Legislaturperiode sollten in einer Übersichtsdatei erfasst und diese im Internet veröffentlicht werden.
  6. Öffentliche Ortstermine sollten häufiger durchgeführt und grundsätzlich öffentlich angekündigt werden.
  7. Der Ausschuss sollte Petitionen für eilbedürftig erklären können.
  8. Die Staatsregierung sollte umfassender berichten müssen, wie sie mit abgeschlossenen Petitionen umgegangen ist.

Wer das Petitionsrecht stärkt, stärkt die Demokratie!

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