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Offener Brief zum Moratorium der Bundesregierung zum Gesetz über die Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke vom 14./15.03.2011

Erstellt am: 27 April, 2011 | Kommentieren

Die Welt hält den Atem an und blickt entsetzt auf die Atomkatastrophe im japanischen Fukushima. Vor allen Augen passierte das, was eigentlich als ausgeschlossen galt. Ein Kernkraftwerk ist explodiert und es wurden große Mengen Radioaktivität frei. Menschen müssen unter Einsatz ihres Lebens Schäden beseitigen, andere auf der Flucht vor der Strahlenwolke ihre Heimat verlassen. Das ganze Ausmaß wird, wie auch nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl, erst in Jahren sichtbar werden. Und das alles nur für ein Produkt (Strom), das auch auf andere Weise erzeugt werden könnte.

Auch in Deutschland produzieren Kernkraftwerke Strom, die nach Meinung der Atomindustrie und der politischen Atombefürworter zu den sichersten der Welt zählen. Leider waren die Verantwortlichen im Hochtechnologieland Japan bei ihren Anlagen bis zu diesem Unfall auch dieser Meinung – zum Nachteil ihrer eigenen Bevölkerung, wie sich nunmehr herausstellt.

Dass Kohlekraftwerke keine langfristige Alternative zur Atomtechnik sind, wissen wir in den Kohleförderländern Sachsen und Sachsen-Anhalt nur zu genau, denn auch hier verlieren Menschen durch Abbaggerung ganzer Ortschaften ihre Heimat, andere erleiden durch Grundwasserhebung bzw. -senkung Schäden an ihrem mühsam geschaffenen Eigentum, von Luftschadstoffen, CO2-Ausstoß, einer gewaltigen Naturzerstörung und der Endlichkeit der Ressourcen ganz zu schweigen.

Dabei liegen die Alternativen auf der Hand, nämlich Wasserkraft, Wind- und Sonnenenergie und Biomasse. Das alles sind Techniken, die die Menschheit seit Jahrhunderten kennt, die erprobt sind, und denen wir letztendlich unseren heutigen Wohlstand in Deutschland, aber ganz speziell auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt verdanken. Stellvertretend seien an dieser Stelle die zahlreichen Wassermühlen-, Hammer- und Pochwerke genannt, die einst den Grundstein der Industrialisierung legten und bis heute unerschöpflich weiter laufen könnten, dies aber nur noch an wenigen Stellen tun.

Mit Recht fragt man sich nun: Warum werden Landschaften abgebaggert, Atome gespalten und die Luft verstrahlt, im Gegenzug aber vorhandene unerschöpfliche Energiepotenziale stillgelegt bzw. nicht umfassend genutzt?

Gerade die Betreiber von Wasserkraftanlagen haben in den letzten 15 Jahren leidvoll erfahren müssen, dass einerseits Gesetze ständig verschärft werden (z.B. EU-Wasserrahmenrichtlinie [WRRL], Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetze usw.), andererseits die Behörden zusammen mit einigen Umweltverbänden die Einschränkungen und Auflagen zur Nutzung der grundlastfähigen Wasserkraft und anderer erneuerbarer Energien ohne eine sinnvolle Gesamtabwägung umsetzen.

Kleine dezentrale Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie werden jahrelangen teuren Genehmigungsverfahren unterzogen, in denen es in erster Linie um die Durchsetzung ökologischer Maximalforderungen geht, die häufig weder wissenschaftlich noch standortspezifisch begründet und notwendig sind. Die Menge der erzeugten Energie verbunden mit einer Abwägung der Einsparung anderer Ressourcen und ökologischen Aspekten findet praktisch nicht statt.

Dass Investoren, die es in ausreichender Zahl gibt, bei solchen Aussichten verschreckt werden, darf vor diesem Hintergrund niemanden wundern. Die Behauptung, die Energiewende sei nur in Jahrzehnten zu schaffen, entspricht schlicht nicht der Realität, denn die notwendigen Techniken existieren bereits heute und müssen nur eingesetzt werden dürfen.

Leider werden die grundsätzlich sinnvollen FFH- und Wasserrahmenrichtlinien vielfach missverstanden und dienen als Vorwand, um beispielsweise Wehre in Flüssen abzureißen. Es gibt genügend Beispiele, dass Wasserkraft und andere erneuerbare Energien im Einklang mit der Natur und mit hoher Akzeptanz durch die Bevölkerung erzeugt werden können. Techniken zum Schutz von Fischen und zur Überwindung von Wehren, zum Vogel- und Landschaftsschutz sind erprobt und marktreif. Das Argument der „unwiederbringlichen Schädigung“ von Fluss und Natur durch Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie muss angesichts der brennenden Reaktoren in Japan und der damit verbundenen langfristigen Verstrahlung großer Gebiete dringend überdacht werden. Keine derartige Anlage in Deutschland beraubt Menschen ihrer Heimat, zerstört unwiederbringliche Natur oder benötigt schrumpfende Ressourcen.

Wir Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie sind uns darüber bewusst, dass unsere Anlagen im Einzelfall auch Nachteile für Natur und Landschaft bringen können und sich nicht jeder Standort eignet. Allerdings hat die Praxis der letzten Jahre die Vorteile überhaupt nicht mehr gewürdigt und dadurch indirekt die einseitige Ausrichtung der Energieversorgung auf Kohle- und Atomstrom erst möglich gemacht. Denn über eines muss man sich im Klaren sein: Jede Kilowattstunde, die in einem noch so kleinen Kraftwerk für erneuerbare Energie erzeugt wird, muss nicht an anderen Orten unter Inkaufnahme anderer erheblicher Nachteile für Mensch und Umwelt erzeugt werden. Und selbst wenn einzelne nicht direkt ausgleichbare Nachteile für die Natur durch unsere Kraftwerke entstehen, sind diese in jedem Fall geringer als ein Reaktorbrand oder ein für immer abgebaggerter Ort und somit in der Gesamtschau wieder ausgeglichen.

Zusammengefasst halten wir fest, dass Wasserkraft und andere erneuerbare Energien
–  eine nationale Energiereserve sind (import- und weltmarktunabhängig),
–  krisenunabhängig sind (z.B. Ölkrise, internationale Konflikte),
–  keinen Schadstoffausstoß in die Atmosphäre haben und damit verbunden keine Gesundheitsgefährdung durch anfallende Rest- und Schadstoffe,
– durch Vermeidung von Kohlendioxid (CO2) zum Klimaschutz beitragen,
–  keine Rohstoffe verbrauchen (z.B. Kohle, Erdöl, Erdgas, Uranerz),
– eine dezentrale Versorgung ermöglichen (kurze Übertragungswege),
– heimische Arbeitsplätze schaffen, insbesondere im Bereich der mittelständischen Industrie (z.B. Bau- und Elektrogewerbe),
– Reststoffanfall verhindern (wie z.B. Asche, abgebrannte Brennelemente),
– ohne Altlasten auskommen (Anlagen sind nach Aufgabe der Nutzung folgenlos rückbaubar, ohne dass Tagebaurestlöcher, radioaktiv strahlende Halden oder überwachungsbedürftiger Abfall zurückbleiben),
– auf jahrhundertelange Erfahrungen zurückblicken können,
– wertvolle Bestandteile der historisch gewachsenen Kulturlandschaft geworden sind, z.B. Mühlgräben und Stauteiche.
Wir sind bereit, uns fairen Bedingungen zu stellen, um für Deutschland eine zukunftsfähige, sichere und risikoarme Energieversorgung aufzubauen.

In Erwägung dieser Umstände fordern wir daher Politiker, Verwaltungen und Umweltverbände auf:
– Geben Sie Ihre ablehnende Haltung zur Errichtung von Wasserkraftanlagen und anderen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf.
– Helfen Sie mit, z.B. durch ein Konjunktur- oder Anreizprogramm, bestehende Anlagen in der Effizienz zu steigern, um größere Energieerträge zu erzielen. Dies erzielt nebenbei große wirtschaftliche Impulse.
– Lassen Sie den Energiegewinn und die Einsparung an Kohle und Radioaktivität, die Ressourcenschonung und den Verzicht auf weitere Tagebaue und Atommüllendlager als Naturschutzargument in Genehmigungsverfahren zu.
– Helfen Sie mit, Genehmigungszeiten zu verkürzen.
– Hören Sie bitte auf, weitere Wehre in Fließgewässern abzureißen und so die Nutzung der Wasserkraft bedeutend zu erschweren. Helfen Sie, chemische Verunreinigungen zu entfernen, die die Gewässer viel schlimmer belasten.

25.03.2010 Jörg Richter (Vorsitzender des Verbandes) www.wasserkraftverband.de

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