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Öffentliche Anhörung im Landtag zum Gesetzentwurf von LINKEN / GRÜNEN zur Stärkung direkter Demokratie in Sachsen!

Erstellt am: 23 Juni, 2015 | Kommentieren

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Die Fraktionen der LINKEN und GRÜNEN im Sächsischen Landtag laden herzlich zur öffentlichen Anhörung ihres Gesetzentwurfs „Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen“ (Parlaments-Drucksache 6/1088) am Mittwoch, den 24. Juni 2015, um 10.00 Uhr in Raum A 600 in den Sächsischen Landtag ein.

Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Klaus Bartl, erklärt: „Die beste Antwort auf ein weit verbreitetes Unbehagen über einen abgehobenen Politikbetrieb ist mehr direkte Bürgermitsprache – so wie es unsere sächsische Landesverfassung auch will. Darin steht das Volk als gleichberechtigter Gesetzgeber neben dem Landtag – dazu ist es durch überzogene Quoren bisher nie gekommen. 25 Jahre nach Wiedergründung des Freistaates Sachsen bietet unser Gesetzentwurf die Chance, das positive Erbe des Herbstes 1989 mit Leben zu erfüllen.“

„Derzeit bestehen im Freistaat Sachsen hohe Hürden für eine unmittelbare Bürgerbeteiligung an Entscheidungsprozessen“, so Eva Jähnigen, rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. „Wir fordern eine Herabsetzung dieser Hürden, etwa durch Einführung der Möglichkeit, mittels Volksantrags den Landtag zusätzlich zur Befassung mit Gesetzesvorschlägen auch mit einem Gegenstand der allgemeinen politischen Willensbildung zu befassen. Unser Ziel ist zudem die Herabsetzung des für die Einreichung eines Volksbegehrens erforderlichen Unterschriftenquorums.“

Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Sachverständigen für die Anhörung benannt, die auch vor Ort anwesend sein werden: Prof. Dr. Martina Caroni, Professorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung im Öffentlichen Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern; die Rechtsanwältin Doris Hartje aus Berlin und Prof. Dr. Theo Schiller, Professor für Politikwissenschaft am Institut für Politikwissenschaft der Philipps-Universität Marburg. Diese Persönlichkeiten sind als renommierte Experten zum Thema direkte Demokratie ausgewiesen.

Als Sachverständigen für die Anhörung hat die GRÜNEN-Fraktion Herrn Professor Dr. Ulrich Eith, Geschäftsführer der Arbeitsgruppe Wahlen an der Universität Freiburg sowie Direktor des Studienhauses und Instituts für politische Bildung in Wiesneck, Baden-Württemberg, gewonnen. Herr Professor Eith beschäftigt sich als Politikwissenschaftler seit Jahren mit dem Vergleich politischer Systeme und ihren Entscheidungsprozessen, unter anderem mit Verfahren direkter Bürgerbeteiligung.

An der Anhörung werden weitere durch die anderen Fraktionen des sächsischen Landtags geladene Sachverständige teilnehmen.

Über Ihr Interesse würden wir uns freuen.

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