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Macht mit und unterschreibt gegen die geplante Privatisierung der Wasserversorgung!

Erstellt am: 14 Februar, 2013 | Kommentieren


Hundertprozentig kommunal, weil‘s richtig ist

von Katrin Kunert, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Bisher können Städte und Gemeinden frei entscheiden, wie sie die Wasserversorgung – also die Versorgung mit Trink- und die Entsorgung von Abwasser – vor Ort organisieren: Ob in Eigenregie, ob zusammen mit anderen Kommunen oder gemeinsam mit privaten Partnern.

Mehr als 90 Prozent der Abwasserentsorgung und rund 60 Prozent der Trinkwasserversorgung werden von öffentlich-rechtlichen Organisationsformen oder von kommunalen Gesellschaften geleistet. 35.000 Beschäftigte arbeiten in kommunalen Unternehmen der Wasserwirtschaft, deren Umsatzerlöse sich im Jahr 2010 auf 9,3 Milliarden Euro beliefen. Mit Gesamtinvestitionen von über 110 Milliarden Euro seit 1990 ist die kommunale Wasserwirtschaft einer der größten Auftraggeber vor allem für klein- und mittelständische Unternehmen. Laut einer Umfrage des VKU sind 73 Prozent der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Wasserversorger sehr zufrieden beziehungsweise zufrieden.

All das soll nun aufs Spiel gesetzt werden, würde der am 24. Januar 2013 im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments verabschiedete Kompromiss zum Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Konzessionsvergabe durch das Europäische Parlament beschlossen. Sicher führt die Richtlinie nicht automatisch zur Privatisierung der Wasserversorgung. Aber in dem Moment, in dem eine Kommune sich entscheidet, diese wichtige Aufgabe gemeinsam mit privaten Partnern oder anderen Kommunen zu erfüllen, wird dieser wichtige Bereich dem Markt ausgesetzt. Profitieren würden global agierende Wasserkonzerne wie GDF Suez oder Veolia.

Kleinere ortsansässige Unternehmen und solche mit kommunaler Beteiligung, die die Kommune bevorzugen würde oder die bisher eine qualitative hohe Wasserversorgung gesichert haben, hätten keine Chance. Leistungen mit einem Auftragsvolumen ab acht Millionen Euro müssten europaweit ausgeschrieben werden. Bei solchen Ausschreibungen dürfen zwar auch ökologische, soziale und Gender-Kriterien herangezogen werden, sie sind aber nicht verbindlich und dürfen nicht die ausschließlichen Kriterien für den Zuschlag sein. Eine europaweite Ausschreibungspflicht könnte nur verhindert werden, indem die Kommune die Wasserversorgung in eigene Hände nimmt oder sie von vornherein dort belässt. Für Fälle, in denen die Wasserversorgung durch ein kommunales Unternehmen mit privater Beteiligung erfolgt, gilt grundsätzlich eine Übergangsfrist bis 2020, in der auch bestehende Verträge verlängert werden können.

Die Richtlinie findet keine Anwendung, wenn die Wasserversorgung direkt von den Kommunen und von kommunalen Zweckverbänden erbracht wird. Stadtwerke mit privater Beteiligung haben das Nachsehen. Bestehende Konzessionsverträge bleiben von der neuen Richtlinie unberührt. Damit ist klar, einer Liberalisierung kann man entgehen, wenn wichtige Bereiche der Daseinsvorsorge, so auch die Wasserversorgung, zu hundert Prozent in kommunaler Hand sind und bleiben.

Nach der Entscheidung des Binnenmarktausschusses werden EU-Kommission, EU-Ministerrat und Europäisches Parlament Verhandlungen aufnehmen, um sich auf eine Richtlinie zu einigen. Erst danach wird das Europäische Parlament entscheiden. Beabsichtigt ist, das Gesetzgebungsverfahren bis Juli 2013 abzuschließen. Nur öffentlicher Protest und Druck auf die Verhandlungspartner und die Abgeordneten können die Annahme des jetzigen Richtlinienvorschlages noch verhindern. Der Antrag der Marburger Fraktion DIE LINKE „Keine Privatisierung der Wasserversorgung“ und die Unterzeichnung der europäischen Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ sind die richtige Antwort auf die Liberalisierungsbestrebungen der EU-Kommission. Wenn es gelingt, mehr als eine Million Unterschriften zu sammeln, kann das Gesetzesvorhaben gestoppt werden.

Unterschreibe auch Du die Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“ unter http://www.right2water.eu/de

linskfraktion.de, 1. Februar 2013

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