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Kriterium für Erfolg eines Gemeindezusammenschlusses ist nicht Größe, sondern Leistungsfähigkeit und Mitsprache!

Erstellt am: 6 Januar, 2011 | Kommentieren

Am gestrigen Tag zeigte der Innenminister Markus Ulbig seine Freude darüber, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2011 so viele neue Einheitsgemeinden auf freiwilliger Basis entstanden sind. Die Zahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hat sich von 482 auf 467 verringert. Die Verringerung der Anzahl der Gemeinden ist kein Wert an sich!

Als kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag und Stadträtin in Kamenz finde ich diese Entwicklung problematisch. Aus 26 Gemeinden wurden 11 zu Jahresbeginn, d.h. 15 Gemeinden verloren ihre Selbstständigkeit. Ich hoffe nur, dass die Bürger/innen am Entscheidungsprozess beteiligt waren und angehört wurden. Die freiwillige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung ist aus meiner Sicht eine schwerwiegende Entscheidung, da man jetzt vor Ort weniger Mitbestimmungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten hat. Die Finanzprobleme werden nicht weniger, die Verwaltungswege länger, der Bürgermeister vor Ort geht als wichtiger Ansprechpartner verloren, Schließung von kommunalen Einrichtungen,… – dies sind alles Auswirkungen aus vergangenen Gebietsreformen.

Ob ein Gemeindezusammenschluss erfolgreich war, werden wir erst in den nächsten Jahren merken. Wenn eine partnerschaftliche Fusion in Zusammenarbeit mit den Bürger/innen entstanden ist, dann kann eine größere Gemeindestruktur auch Synergieeffekte bringen. Nur müssen vorher klar die Vorteile und Nachteile der Fusion auf den Tisch gelegt und die Langzeitwirkungen erörtert werden. Im Ergebnis des Fusionsprozesses entsteht die Eingemeindungsvereinbarung, in dem u.a. die Mitspracherechte der Ortsteile geregelt werden. Zur Sicherung der Identität der bislang selbstständigen Gemeinden muss die Ortschaftsverfassung eingeführt und mit konkreten Rechten versehen werden.

Der Erfolg eines Gemeindezusammenschlusses bemisst sich nicht nach der Größe der Einheitsgemeinde, sondern nach deren Leistungsfähigkeit und demokratischer Teilhabe im Sinne aller Einwohner/innen.

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