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Grundlagen des sächsischen Versammlungsrechtes in der kommunalen Praxis oder „Kannst du mal ´ne Demo anmelden?“

Erstellt am: 25 Januar, 2015 | Kommentieren

Weiterbildung_Versammlungsrecht_Fotor

Dies war das Thema des Seminars, zu dem das Kommunalpolitische Forum Sachsen (KFS) am 21. Januar 2015 in die Räumlichkeiten der LINKEN in Bautzen eingeladen hatte. Nachdem die stellvertretende Vorsitzende des KFS, Marion Junge, das Seminar eröffnet hatte, folgten die 19 interessierten Bürgerinnen und Bürger den Ausführungen des Referenten Jens Thöricht.

Thöricht stellte die Grundlagen des Versammlungsrechts, insbesondere das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und die Reichweite des Konzentrationsgrundsatzes vor. Als Anmelder einiger Demonstrationen und Kundgebungen informierte er praxisbezogen über die allgemeinen Regeln des sächsischen Versammlungsgesetzes, die Zuständigkeiten der kommunalen Ordnungsbehörde, die Stellung des Versammlungsleiters und der Ordner sowie das Anwesenheitsrecht der Polizei bei Versammlungen in geschlossenen Räumen.

Im Anschluss nutzten die Anwesenden die Möglichkeit ihre Fragen zum Thema zu stellen. Vermummungsverbot, unterschiedliche Demonstrationsarten und Taktiken aber auch der Schutz des Versammlungsanmeldenden waren nur einige Themen, die dabei angesprochen wurden.

Im Anschluss an das Seminar schätzte Marion Junge ein, dass mit der Veranstaltung einige Bedenken, selbst als Versammlungsleiter_in aufzutreten, abgebaut werden konnten.

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