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GROSSE ANFRAGE der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Konzeption und Handlungsstrategien der Staatsregierung zur Schaffung von Rahmenbedingungen für die Sicherung und Fortentwicklung des sächsischen Kleingartenwesens bis zum Jahr 2020“ am 4. April 2012 im Sächsischen Landtag!

Erstellt am: 2 April, 2012 | Kommentieren


Der Freistaat Sachsen ist das Bundesland mit der größten Dichte an Kleingärten. Die verbandlich organisierte kleingärtnerische Nutzung von Bodenflächen ist ein historisch gewachsener Bestandteil des hiesigen gesellschaftlichen Lebens.

Nach Angaben des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner e.V. sind derzeit 215.000 Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in 37 regionalen Verbänden und cirka 4.000 Kleingartenvereinen organisiert.

Das Kleingartenwesen nahm – eben auch bedingt durch die verbandliche Struktur – in unterschiedlicher Nuancierung stets wichtige soziale, natur-, umwelt-, boden- sowie landschaftsschützende Funktionen wahr.

Angesichts der sich immer schneller verändernden ökologischen, städtebaulichen, sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen sowie der demographischen Entwicklung diskutieren Fachleute, Vertreter von Kleingartenorganisationen, Politiker und die Kleingärtner selbst seit einigen Jahren über die Zukunft des Kleingartenwesens.

Auch unter den Bedingungen des demographischen Wandels, der städtebaulichen Umbauprozesse in unseren Städten und sich verändernden sozialen, ökonomischen und ökologischen Prozessen und Erfordernissen sind – so das von ihnen gezogene Fazit – Kleingärten nach wie vor unverzichtbarer Bestandteil des kommunalen Lebens.

Daher kommt es darauf an, die Rahmenbedingungen für den Bestand und die Entwicklung des Kleingartenwesens in Sachsen so zu gestalten, damit sich dieses einerseits den veränderten Bedingungen anpassen kann und andererseits in die Lage versetzt wird, seine vielfältigen aktuellen und zukünftigen gesellschaftlichen Aufgaben und Anforderungen zu erfüllen.

Mit der Großen Anfrage soll der Staatsregierung, die für die Beibehaltung und Schaffung angemessener und guter Rahmenbedingungen für die Entwicklung des sächsischen Kleingartenwesens – neben den Kommunen – wesentliche Verantwortung trägt, Gelegenheit gegeben werden, ihre diesbezüglichen Konzepte und Handlungsstrategien vorzulegen bzw. – soweit diese noch nicht vorliegen – zu deren Erarbeitung aufgefordert werden.

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