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Große Anfrage zur Verwirklichung des Einigungsvertrages in Sachsen eingebracht – nach 20 Jahren viele offene Fragen

Erstellt am: 3 Oktober, 2010 | Kommentieren

Die Fraktion DIE LINKE hat anlässlich des 20. Jahrestages der deutschen Einheit eine Große Anfrage „Stand der Herstellung der tatsächlichen Einheit Deutschlands im 20. Jahr des Einigungsvertrages aus Sicht der Verhältnisse im Freistaat Sachsen“ eingebracht. Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:

20 Jahre nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik und ein knappes Jahrzehnt vor Auslaufen des „Solidarpaktes II“, mit dem eigentlich die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ostdeutschland an die alten Bundesländer endgültig geschafft werden soll, ist es höchste Zeit für eine objektive Zwischenbilanz des Einigungsprozesses im größten ostdeutschen Bundesland.

Die Menschen in Sachsen haben maßgeblich zum Erfolg des Umbruchs im Herbst 1989 beigetragen, der gemeinhin als „Friedliche Revolution“ in die Geschichtsbücher eingegangen ist. Sie haben daher ein besonderes Recht zu erfahren, wie der Anspruch des damaligen Aufbruchs in der Wirklichkeit eines neuen Bundeslandes angekommen ist. Dies gilt um so mehr, wenn der Wirtschaftsminister dieses Landes, Sven Morlok (FDP), die Parole ausgibt, Sachsen solle in einem Jahrzehnt „Geberland“, also in der Lage sein, im Rahmen des Länderfinanzausgleichs die wirtschaftlich schwächeren unter den westdeutschen Bundesländern mitfinanzieren. Denn auch den politischen Handlungsbedarf der nächsten Jahre kann man nur angemessen erfassen, wenn Klarheit über den Ist-Zustand besteht.

Mit der Großen Anfrage fragen wir die Staatsregierung nach der Verwirklichung von insgesamt 44 Einzelbestimmungen des Einigungsvertrages in Sachsen. Dabei geht es konkret um Aussagen wie „Die kulturelle Substanz in dem in Artikel 3 genannten Gebiet darf keinen Schaden nehmen“. Nachdem selbst der für die DDR seinerzeit den Vertrag zeichnende Staatssekretär Günther Krause unlängst einschätzte, dass „40 Prozent des Einigungsvertrages nicht vertragsgerecht verwirklicht wurden“, gibt es ein berechtigtes öffentliches Interesse zu erfahren, an welchen Stellen und in welchem Umfang der Einigungsvertrag in Sachsen nicht erfüllt worden ist.

Deshalb wird über die Antworten der Staatsregierung eine Debatte im Landtag stattfinden, in der über die notwendigen Konsequenzen für die Politik im Freistaat zu beraten ist. Es hat sich manches positiv entwickelt in den letzten zwei Jahrzehnten, eines aber ist geblieben: Die Notwendigkeit, unser Land sozial gerechter zu machen.

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