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Für Fairness bei der Auftragsvergabe – LINKE, SPD und Gewerkschaft üben Schulterschluss!

Erstellt am: 7 Dezember, 2012 | Kommentieren


Die Landtagsfraktionen von LINKE und SPD haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Neufassung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen erarbeitet und in den Landtag eingebracht. Der Deutsche Gewerkschaftsbund unterstützt das Anliegen unserer Gesetzesinitiative mit seiner Kampagne „Billig: Kommt teurer – Öffentliche Aufträge gesetzlich fair regeln!“

Vor diesem Hintergrund fand kürzlich in Dresden auf Einladung der Linksfraktion das 4. Kommunalpolitische Gespräch statt. Als kompetente Ansprechpartner standen mein Fraktionskollege Karl-Friedrich Zais als wirtschaftspolitischer Sprecher, Markus Schlimbach, Vize-DGB-Vorsitzender und ich als Fraktionssprecherin für Kommunalpolitik Rede und Antwort. Gemeinsam informierten wir über die Ziele und den aktuellen Stand der Gesetzesinitiative und beantworteten zahlreiche Fragen der Kommunalpolitikerinnen und –politiker.

Mit unserem „Gesetz zur Neufassung des Vergabegesetzes“ wollen wir den Weg frei machen für einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot unter gleichzeitiger Berücksichtigung von Sozialverträglichkeit, Umweltschutz und Energieeffizienz. Dazu gehört vor allem die Tariftreue und die Garantie eines Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde – wobei wir diese Summe als ersten Schritt verstehen und an der 10-Euro-Zielmarke festhalten. Nach unserem Gesetz würden öffentliche Auftraggeber verpflichtet, kleine und mittlere Unternehmen angemessen am Bieterwettbewerb zu beteiligen sowie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ökologische und soziale Kriterien anzusetzen. Die Entscheidung über den Zuschlag eines Angebots würde auch davon beeinflusst, ob und inwieweit der Bieter Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchführt.

Die Frage der Kontrolle und Sanktionsfähigkeit im Vergabeverfahren löst immer wieder Diskussionen in den Kommunalvertretungen aus. In unserem Gesetzentwurf haben wir deshalb Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten festgeschrieben. Neben einen anspruchsvollen Vergabebericht muss es Nachprüfungen des Vergabeverfahrens unabhängig von Schwellenwerten sowie Kontrollen der öffentlichen Auftraggeber geben. Paragraf 22 legt zudem verbindliche Vertragsstrafen fest. Die Verantwortung für die Umsetzung des Vergabeverfahrens liegt beim Gemeinderat oder Kreistag, weshalb das Thema „Vergabe“ in den Gemeindevertretungen zunehmend hinterfragt wird. Darauf wollen wir reagieren und bereiten einen Antrag für die Kommunalebene vor.

Vor Ort sind öffentliche Veranstaltungen zum Vergabegesetz sicher ein gutes Mittel, um direkt mit Unternehmen, Verwaltung und Kommunalpolitiker/innen ins Gespräch zu kommen. Dazu sollten Sachverständige und Politiker/innen zur Diskussion eingeladen werden, um zum neuen Vergabegesetz zu informieren oder auch Streitgespräche zu führen. Immerhin gibt es unterdessen insgesamt drei Entwürfe zur Reformierung des Vergaberechts in Sachsen: von LINKE/SPD/DGB, von B90/Grüne und der CDU/FDP-Koalition. Also: Vergleichen lohnt sich!

MdL Marion Junge
Kommunalpolitische Sprecherin

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