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Finanzausgleichsgesetz in Sachsen löst die Unterfinanzierung der Kommunen nicht!

Erstellt am: 13 Dezember, 2012 | Kommentieren


Rede von Marion Junge, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Sächsischen Finanzausgleichsgesetz für 2013/2014 am 12.12.2012

Heute behandeln wir als Letztes in der Haushaltsdebatte die Änderungen zum FAG.

Ich finde, die Landkreise, Städte und Gemeinden haben mehr Beachtung in der öffentlichen Wahrnehmung verdient als diesen mit dem allerletzten Tages- ordnungspunkt in der Haushaltsdebatte zugewiesen wird.

Sicherlich ist zunächst ein zufriedenstellender Kompromiss zwischen den Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände und der Staatsregierung im Mai erzielt wurden. Eine Erhöhung der allgemeinen Finanzmasse um ca. 500 Mio Euro pro Jahr im Vergleich zum Kürzungshaushalt 2011/12 klingt richtig gut und wird als der Erfolg durch die Koalition verkauft.

Wenn man aber mal die Zuschüsse und Landeszuweisungen an die kommunale Familie genauer betrachtet, stellt sich folgender Sachverhalt dar. Die allgemeinen Schlüsselzuweisungen steigen nur geringfügig an. Nur 12,1 Mio Euro erhalten die Kommunen mehr an allgemeinen Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum Doppelhaushalt 2009/10. Die Aufgaben der kommunalen Ebene sind aber gerade in den letzten 4 Jahren nach der Kreisgebietsreform erheblich gestiegen.

Herr Jacob, Vertreter des Landkreistages, verweist in seiner Stellungnahme zu den Änderungsanträgen zum Haushaltsbegleitgesetz, Haushaltsgesetz sowie Finanzausgleichsgesetz detailliert auf notwendige Änderungen für die Landkreise. Für die Landkreise gibt es z.B. erhebliche Belastungen durch die rasant ansteigenden Jugendhilfe- und Ausbildungsverkehrskosten sowie Mehrausgaben für Lernmittel in Höhe von 20 bzw. 30 Mio Euro. Da ist die beschlossene 5 Mio Euro Lernmittelpauschale nur ein Tropfen auf einem heißen Stein!

Die beschlossene Erhöhung der Pauschale für Flüchtlinge ist auch völlig unzureichend. Die Mehrkosten bei der Unterbringung von Flüchtlingen werden nicht vollständig und rückwirkend (ab August 2012) erstattet. Aktuell suchen derzeit die Landkreise händeringend geeignete Unterkünfte für Asylbewerber/innen. Der deutliche Anstieg der Asylbewerber führt zu weiteren Kostensteigerungen für die Landkreise.

All diese Aufgaben und Kostensteigerungen müssen die Landkreise zusätzlich verkraften. Das Defizit der Kommunen wird sich im Jahr 2013/14 weiter deutlich erhöhen!

Da hilft auch nicht die vermeintliche Verdoppelung für Investitionen! Im Vergleich zum Doppelhaushalt 2009/10 sinken sogar die investiven Schlüssel- und Zweckzuweisungen um 90 Mio Euro. Die Landkreise erhalten im Vergleich zum Jahr 2009/10 nur die Hälfte an investiven Schlüsselzuweisungen. Nur der Straßenlastenausgleich hat eine Erhöhung um 20 Mio Euro erhalten.

Die Staatsregierung und CDU/FDP-Koalition rechnen sich den vorliegenden Entwurf des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes schön. Die strukturellen und Finanz-Probleme der Kommunalebene, insbesondere der Landkreise, werden nicht angepackt und ansatzweise gelöst!

Die Mini-Umverteilung am Gleichmäßigkeitsgrundsatz I zu Gunsten der Kommunen in Höhe von 30 Mio Euro ist völlig willkürlich und unzureichend. Eine objektive Bewertung für diese vorgenommene Umverteilung fehlt. Aufgrund der Kreisgebietsreform von 2008 gab es eine Vielzahl an Aufgabenverlagerungen auf die kommunale Ebene, so dass eine realistische Anpassung des Gleichmässigkeitsgrundsatzes I dringend notwendig ist.

Den geplanten Wegfall der Genehmigungspflicht bei der Festsetzung der Kreisumlage halten wir für falsch, weil die dämpfende Wirkung der Genehmigungspflicht jetzt verloren geht. Das hat auch nichts mit mehr Selbstregulierung der Kommunen zu tun!

Meine Fraktion DIE LINKE sieht aufgrund des Wegfalls der Genehmigungspflicht für Kreisumlagen und der aktuell bestehenden Finanzdefizite einen rasanten Anstieg der Kreisumlagen in den nächsten Jahren. Deshalb plädieren wir für die Beibehaltung einer festen Kreisumlage als Genehmigungs- und Orientierungsgröße.

Die Landkreise, Städte und Gemeinden haben trotz Finanzausgleich in Sachsen immer weniger Handlungs- und Gestaltungsspielräume. Die kommunale Selbstverwaltung ist schon seit Jahren ausgehebelt. Freiwillige Aufgaben können kaum noch gestaltet werden.

Das 8. Gesetz zur Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes kommt auf dem Weg zu einer angemessenen und aufgabenbezogenen Finanzausstattung der Kommunen, die den tatsächlichen Stand der freiwilligen und Pflichtaufgaben sowie die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen berücksichtigt, nur ungenügend voran.

Die Stabilisierung der Kreishaushalte als dringende Aufgabe wird in dem Doppelhaushalt 2013/14 nicht hinreichend umgesetzt. Deshalb halten wir die Einrichtung eines Konsolidierungsfonds für dringend erforderlich. Unseren Änderungsantrag dazu werde ich nachher einbringen.

„Die Landkreise, Städte und Gemeinden brauchen langfristig eine aufgabenadäquate Finanzausstattung, die selbstverwaltungsgerechte Gestaltungsspielräume zulässt und Investitionen ermöglicht.“, so die Forderungen des SSG in seinem aktuellen Strategiepapier „Kommune 2020“.

Von einer solchen – verfassungskonformen – Situation sind wir noch weit entfernt. Die Fraktion DIE LINKE wird deshalb den Gesetzentwurf zum FAG 2013/14 ablehnen.

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