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DIE LINKE. Sachsen sollte die Mitsprache der Kreis- und Stadtverbände im Aufstellungs- und Wahlverfahren für die Landtagswahl 2014 stärken!

Erstellt am: 15 November, 2013 | Kommentieren


Der 10. Landesparteitag der Partei DIE LINKE. Sachsen findet am 16. November 2013 ab 10:00 Uhr im Alten Leipziger Landratsamt, Tröndlinring 3 statt.

Die Delegierten erwartet ein sehr anspruchsvoller und zeitlich kompakter Parteitag.

Die Kommunalpolitischen und Europapolitischen Leitlinien sind wichtige Arbeits- und Diskussionsgrundlagen für die Partei DIE LINKE. Nach einem einjährigen Diskussionsprozess sollen sie nun auf dem 10. Landesparteitag beschlossen werden. Die vorliegenden Leitlinien sind eine gute Orientierungshilfe und Basis für die zu erstellenden Wahlprogramme am 25. Mai 2014. Sie geben Anregungen, können aber das eigene Denken und Handeln vor Ort nicht ersetzen.

Die aus der Programmatik der LINKEN abgeleiteten Grundsätze werden konkret und zukunftsverändernd beschrieben. Deshalb sage ich: Ja, für ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Europa mit starken Kommunen – sozial, demokratisch und weltoffen!

Desweiteren steht die Wahl zur Nominierung des Spitzenkandidaten und die Beschlussfassung zum Wahl- und Aufstellungsverfahren der LINKEN Sachsen für die Landtagswahl auf der Tagesordnung. Unser Landes- und Fraktionsvorsitzender Rico Gehardt bewirbt sich um die Spitzenkandidatur für die Landtagswahl 2014 mit zwölf Thesen und Gedanken, wie er um die Stimmen der Menschen im Land Sachsen werben will. Leider haben wir uns weder in der Landtagsfraktion noch an der Parteibasis mit diesem Wohlfühlplan für Sachsen beschäftigt. Auf dem Landesparteitag ist dazu auch keine ordentliche Aussprache vorgesehen. Deshalb werden wir Delegierte des Kreisverbandes Bautzen einen Änderungsantrag zum Zeitplan stellen, mit dem Ziel, eine begrenzte Debatte zur angedachten Wahlstrategie 2014 von Rico Gebhardt zu führen.

Der Kreisverband Bautzen hat einen Ersetzungsantrag zum Wahl- und Aufstellungsverfahren für die Aufstellung der DirektbewerberInnen und Landesliste zur Landtagswahl 2014 fristgerecht eingereicht (siehe Heft 2; S. 48 bis 51). Wir plädieren für das bewährte Aufstellungs- und Wahlverfahren zur Landtagswahl 2009, weil wir ein Mindestmaß an regionaler Verankerung von Landtagsabgeordneten der LINKEN in den Landkreisen und kreisfreien Städten sicherstellen wollen. Wir wollen, dass die Listenplätze 1 bis 30 in Einzelwahlen und mit absoluter Mehrheit im Hauptwahlgang bestimmt werden. Die Kreiswahlversammlungen können eine/n oder mehrere Wahlkreisbewerber/innen für den vorderen Teil der Landtagslandesliste präferieren. Unter den ersten 20 nominierten Personen soll sich der/ die (höchstpräferierte) Wahlkreisbewerber/in aus jedem der 13 Kreise befinden. Unter den 30 nominierten Personen sollen sich darüber hinaus weitere 13 (präferierte) Wahlkreisbewerber/innen aus 4 Regionen des Freistaates Sachsen befinden.

Wenn wir in gleicher Stärke von den Bürger/innen in Sachsen gewählt werden, erhalten wir mit diesem Wahlverfahren für jeden Landkreis und kreisfreie Stadt jeweils 2 Abgeordnete. Damit haben wir in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mindestens 2 Abgeordnetenbüros, die sich natürlich als Bürger- und Regionalbüros etablieren. Jede/r Abgeordnete/r in seinem Wahlkreis ist unmittelbarer Ansprechpartner/in für die Bürger/innen in der Region. Die Arbeit der Abgeordneten können die Mitarbeiter/innen nicht ersetzen! Deshalb brauchen wir mit unserem Vorschlag auch keine sogenannten Regionalbüros der Abgeordneten der LINKEN im Sächsischen Landtag (siehe Anlage 1, Heft 1, S.29). Die zwei Abgeordneten pro Landkreis betreiben je ein Bürgerbüro im Landkreis, so dass die regionale Verankerung der LINKEN gesichert ist. Die Fraktionsarbeit konsequent und ganzheitlich zu gestalten, ist gemeinsame Aufgabe der Abgeordneten und Mitarbeiter/innen der Landtagsfraktion.

Die Erneuerungs- und Jugendquote haben wir vom Ursprungsantrag übernommen und um eine Person vergrößert, so dass alle Kritierien für die Landtagswahl (siehe Heft 1, S. 74/75, Punkt 3) umfassend berücksichtigt sind. Wir wollen die Mitsprache der Landkreise und kreisfreien Städte für die Aufstellung ihrer Kandidaten stärken und bitten um Unterstützung für unseren Ersetzungsantrag (siehe Heft 2, S. 48 – 51)

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