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Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag bringt am 30.09.2010 einen Gesetzentwurf für tatsächliche direkte Demokratie in Sachsen ein.

Erstellt am: 28 September, 2010 | Kommentieren

Zum Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid“ (Drucksache 5/3705) der LINKEN erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn:

Ein einziger Volksentscheid in 20 Jahren Freistaat Sachsen ist sicher nicht das Ausmaß an direkter Demokratie, das sich die Demonstranten des Herbstes 1989 vorgestellt haben, die zuerst in Sachsen gerufen haben: „Wir sind das Volk!“ Faktisch hat sich die Minderheit der CDU um den Rechtsausleger Volker Schimpff durchgesetzt, die grundsätzlich dagegen war, Volksgesetzgebung in die Verfassung aufzunehmen – denn die Hürden wurden so hoch gelegt, dass es so gut wie nie zu einer Abstimmung des Volkes über ein Gesetz kommt.

Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, der am kommenden Donnerstag in erster Lesung auf der Tagesordnung des Landtags steht und zum Ziel hat, anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Freistaats das Defizit an direkte Demokratie zu beheben, das in erheblichem Maße zur Politikverdrossenheit beiträgt. Der Meinung „Die da oben machen sowieso, was sie wollen“ kann das so genannte „Hohe Haus“ Landtag nur begegnen, indem die Bürger/innen und Bürger effektive Rechte bekommen, auch zwischen den Wahlen auf das landespolitische Geschehen Einfluss nehmen zu können.

Zu den wichtigsten Zielen des Gesetzentwurfes gehört, dass die Bürger/innen nicht mehr gezwungen sein sollen, als Gegenstand eines Volksantrages (Beschlussvorlage für den Landtag) bzw. Volksbegehrens (Thema für Volksentscheid) ein Gesetz vorzulegen. Denn dies ist eine unsinnige juristisch-bürokratische Hürde. Es muss möglich sein, das Volk in Sachsen beispielsweise über die Forderung nach längerem gemeinsamen Lernen von mindestens acht Jahren abstimmen zu lassen und die gesetzgeberische Umsetzung als Auftrag an Parlament bzw. Regierung zu geben. Außerdem soll das Unterschriftenquorum für ein erfolgreiches Volksbegehren von 450.000 Unterstützerunterschriften bzw. maximal 15 Prozent der Wahlberechtigten auf 175.000 bzw. fünf Prozent gesenkt werden. Derzeit muss die Unterschrift von jedem achten (!) Wahlberechtigten landesweit gesammelt werden, um einen Volksentscheid herzuführen – das schafft so gut wie niemand.

Direkte Demokratie darf nicht symbolische Politik sein, sie muss zu Realpolitik werden – das würde die demokratische Kultur und die Verankerung der Demokratie als hohes Gut im Bewusstsein der Bevölkerung stärken.

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