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Die ehrenamtliche Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr jetzt endlich in Sachsen anerkennen!

Erstellt am: 16 April, 2013 | Kommentieren


1. Lesung des GESETZENTWURFES der Fraktion DIE LINKE in Drs 5/11701 „Gesetz zur Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung zugunsten der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr im Freistaat Sachsen“ am 18. April 2013

Der von der Fraktion DIE LINKE vorgelegte Gesetzentwurf zielt darauf ab, zur Stärkung der Attraktivität des Ehrenamts in den Feuerwehren und zur langfristigen Sicherung des Personalbedarfs die verantwortungsvolle Tätigkeit der ehrenamtlichen Feuerwehrleute in besonderem Maße zu würdigen. Hierzu wird im Zusammenwirken mit den Kommunen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren langfristig eine zusätzliche Altersversorgung aufgebaut.

Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt in der Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren. Die Einzelheiten zu Verfahren und Höhe des monatlichen Beitrags sollen in einer Rechtsverordnung des Innenministeriums festgelegt werden, die im Einvernehmen mit dem Finanzministerium erlassen wird.

Die Kosten der Einführung der zusätzlichen Altersversorgung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sind konkret bezifferbar, wenn die vorgesehene Rechtsverordnung erlassen ist. Geht man von einem monatlichen Beitrag von jeweils fünf Euro je Angehörigen der Einsatzabteilung aus, entstünden pro Angehörigen Bezüge von maximal 1.200 EUR (für 20jährige Mitgliedschaft).

Der Freistaat Sachsen trägt die notwendigen Kosten und überweist diese jeweils an den Kommunalen Versorgungsverband. Konkret ist vorgesehen, einen monatlichen Beitrag des Freistaates zu einer Altersvorsorge zu zahlen, um so die aufopferungsvolle Tätigkeit der Feuerwehrangehörigen angemessen zu würdigen und die Attraktivität des ehrenamtlichen Engagements weiter zu steigern. Dadurch wird letztlich auch ein Versprechen umgesetzt, das Ministerpräsident Tillich bereits vor der Landtagswahl 2009 öffentlich gegeben hatte.

Pressemitteilung „LINKE bringt Gesetzentwurf für Feuerwehrrente ein“ (16.04.13)

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