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CDU und SPD versäumen Chance, direkte Demokratie in Sachsen zu stärken!

Erstellt am: 18 August, 2016 | Kommentieren

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Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen (Parlaments-Drucksache 6/1088) wurde gestern durch die Abgeordneten der CDU/SPD-Koalition bei der Beratung im Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtags abgelehnt.

Ziel der Gesetzesinitiative ist es, die Hürden für die Volksgesetzgebung in Sachsen zu senken.

Dazu erklärt Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE:

„Die sogenannte Demokratieoffensive von Ministerpräsident und CDU/SPD-Koalition ist nur Geschwafel. Mit den bestehenden Quoren wird Sachsen seinem Verfassungsanspruch nicht gerecht: Das Volk hat einen Anspruch auf selbst gestaltete Gesetzgebung.

Eine Beschränkung auf ein bisschen Mitberatung geht nicht. Unter Landtagspräsident Iltgen war der Landtag schon mal weiter – damals schien Bewegung hin zu mehr direkter Demokratie möglich zu sein. Nun legt die CDU mit Unterstützung der SPD nach der Gesetzesinitiative von LINKEN und GRÜNEN eine Vollbremsung hin.

Das ist nicht nur bedauerlich, sondern zum Schaden des Ansehens des Sächsischen Landtags. Klar ist damit aber auch: Solange die CDU mit Hilfe anschmiegsamer Koalitionspartner Sachsen dominiert, bleibt die Demokratie auf Sparflamme.“

Katja Meier, demokratie- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt hierzu:

„Der deutliche Wunsch nach mehr Demokratie in der Bevölkerung wird von der CDU/SPD-Koalition offensichtlich nicht gehört. Statt Bürgerinnen und Bürgern mehr Möglichkeiten der Beteiligung zu geben und damit eine bessere Rückkopplung an die Politik zu ermöglichen, wird hier weiterhin die Arbeit mit Scheuklappen bevorzugt.“

„Unser vorgelegter Gesetzentwurf will die viel zu hohen Quoren für Volksentscheide senken. So wären Begehren realistischer und die Motivation für eine Beteiligung höher. An Bürgerinnen und Bürgern ergeht die Botschaft, dass ihre Beteiligung ernst genommen wird und erwünscht ist.“

„Diese Chance haben die Abgeordneten der Fraktionen der CDU und SPD bei Ablehnung des Gesetzentwurfs im heutigen Ausschuss verpasst. Sie sind aber aufgerufen, bei der Schlussabstimmung im Plenum am 31. August für unseren Gesetzentwurf zu stimmen.“

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