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CDU-Fraktion in Sachsen stimmt gegen Kinderrechte im Grundgesetz – und damit gegen das CDU/CSU-„Regierungsprogramm“!

Erstellt am: 14 Dezember, 2017 | Kommentieren

Die Linksfraktion hat gestern im Landtag die Staatsregierung aufgefordert, für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu streiten (Drucksache 6/11397). CDU, SPD und AfD lehnten das ab.

Dazu erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin Janina Pfau:

Brandenburg fordert im Bundesrat mit Unterstützung von Thüringen, Berlin und Bremen die Bundesregierung auf, „einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, der die verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten vorsieht, um die Rechtsstellung und das besondere Schutzbedürfnis von Kindern klarer zum Ausdruck zu bringen.“

Wir wollen, dass die sächsische Landesregierung mitzieht – CDU, SPD und AfD stimmten dagegen. Dabei steht diese Forderung sogar im „Regierungsprogramm“ von CDU und CSU!

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen zusätzliche Förder- und Schutzrechte von Verfassungsrang. UNICEF und das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ haben einen Formulierungsvorschlag erarbeitet.

Wenn nichts geschieht, wird die Kinderrechtskonvention weiter laufend verletzt. Kinderrechte im Grundgesetz würden sicherlich keinem Kind in einer akuten Notlage helfen. Sie wären aber ein stabiles Fundament für eine bessere Kinder- und Jugendpolitik.

Susanne Schaper, Sprecherin für Sozialpolitik, fügt hinzu:

Nicht einmal im Kampf gegen Kinderarmut, der derzeit gravierendsten Bedrohung der Kinderrechte, wird Sachsens Regierungskoalition aktiv. Wir wollen staatliche Schutzpflichten für Kinder! Zwar sind in erster Linie die Eltern dafür verantwortlich, ihren Nachwuchs zu schützen und ihm zu helfen. Doch das darf nicht dazu führen, dass sich der Staat seiner Verantwortung entzieht. Umgekehrt gilt natürlich dasselbe. Jedenfalls ist kein Kind dafür verantwortlich, in welche Verhältnisse es hineingeboren wird.

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, damit der Staat, der die soziale Verantwortung für die Eltern mit der Hartz-IV-Gesetzgebung längst abgestreift hat, wenigstens Verantwortung für Kinder übernimmt. Auch das Deutsche Kinderhilfswerk „hofft, dass sich der Freistaat Sachsen der Bundesratsinitiative zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz anschließt. Alle Menschen durchlaufen das Kindesalter und benötigen in dieser Altersphase besondere Rechte, so wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention normiert und von Deutschland mit Ratifizierung anerkannt wurden.“

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