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Ausgleichsbeiträge in Städtebausanierungsgebieten – Was ist denn das?

Erstellt am: 2 Juli, 2011 | 1 Kommentar


Zum 60. Mal trafen sich heute Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen mit der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag. Herr Michael Köppl, Referatsleiter im Innenministerium, sprach zum aktuellen Thema „Abrechnung von Sanierungsgebieten“ und beantwortete die vielen Fragen der Bürgerinnen und Bürger.

Einige wesentliche Aspekte möchte ich zusammenfassend darstellen, weil sich mit dem Abschluss von Sanierungsgebieten in den nächsten Jahren Kosten für die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet ergeben. Die Gemeinde muss nach Abschluss ihres Sanierungsgebietes Ausgleichsbeiträge erheben! Die Differenz zwischen dem auf der Grundlage der Wertermittlungsverordnung festgestellten Bodenwert zu Beginn und dem Abschluss der Sanierung ist der Ausgleichsbeitrag.  Die Ermittlung der Bodenwertsteigerung erfolgt durch Gutachter und liegt derzeit bei maximal 20 € pro m².

Das umfassende Verfahren ist im BauGB als Regelverfahren ausgerichtet, das ohne Begründung zur Anwendung gelangt. Die Gemeinden sind gut beraten, wenn sie mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürger im jeweiligen Sanierungsgebiet langfristig über die zu erwartende Höhe der Ausgleichsbeiträge sprechen. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf ein transparentes Verfahren, so dass die Vorstellung des Bodenwertgutachten durch den Gutachter in der Eigentümerversammlung dringend empfohlen wird. Die Gemeinde kann schon heute Vorauszahlungen auf die Ausgleichsbeiträge erheben, um diese Einnahmen für weitere Investitionen im Gebiet während der Sanierung einzusetzen und die Gesamtbelastung für die Grundstückseigentümer zeitlich zu strecken. Desweiteren ist die Stadt nach Verwaltungsverfahrensrecht verpflichtet, den Bürgern Akteneinsichtnahme in das Gutachten zu gewähren.

Fazit: Durch die Pflichterhebung von Ausgleichsbeiträgen in Sanierungsgebieten werden die Bürgerinnen und Bürger weiter finanziell belastet. Das Verfahren lässt kaum eigene Handlungsspielräume zu, so dass sich in den nächsten Jahren eine Menge an Problemen für die finanzschwachen Grundstückseigentümer ergeben. Sozial verträgliche Lösungen sind derzeit im Bundesgesetz nicht vorgesehen!

Kommentare

1 Antwort für “Ausgleichsbeiträge in Städtebausanierungsgebieten – Was ist denn das?”

  1. Lutz Schneider
    11 Juli, 2011 um 07:58

    Sehr geehrte Frau Junge,
    darf ich Sie ein wenig korrigieren? Bei den Sanierungsverfahren heißt es Ausgleichsbeträge, nicht -beiträge. Im Abgabenrecht sind Beiträge regelmäßig wieder kehrende Abgaben. Vorliegend handelt es sich aber um eine Einmalzahlung.

    Viele Grüße

    Lutz Schneider

    PS: Auf meinem Blog http://www.ausgleichsbetraege.org gibt es viele Infos, u.a. ein kostenloses E-Book zu dem Thema.

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